Frage von Björn D. • 13.12.2009
Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
Sehr geehrter Herr Seidl,
(...) Die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens umfassend erörtert und berücksichtigt. Die Beurteilung der städtebaulichen Ziele und Aspekte im Rahmen des Vorhabens Stuttgart 21 liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Auch die Beantragung zur Aufnahme des Bahnhofsgebäudes Stuttgarter Hauptbahnhof als Weltkulturerbe, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes und der Stadt. (...)
Ein Straßenbahnvorhaben in Freiburgs Stadtteil St. Georgen ist dem Bund bisher nicht bekannt. (...)