Frage an Peter Ramsauer von Edgar H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Ramsauer.
Die Aufregung über Ihren durchaus berechtigten Vorschlag, den “Aufbau West“ voranzubringen, ist mir unverständlich, zumal ein ´Umdenken´ in diese Richtung nicht neu ist, wie die nachfolgenden Äußerungen beispielhaft belegen:
"Ich bin optimistisch, dass der Freistaat Sachsen früher oder später zu den Geberländern zählen wird und auch etwas zurückgeben wird. Wir brauchen nur noch ein bisschen."
Barbara Ludwig (SPD), amtierende Oberbürgermeisterin in Chemnitz
Quelle: MDR FERNSEHEN, 20.03.2007: “Sanierter Osten, kaputter Westen?“
( http://www.mdr.de/umschau/4261346.html )
"Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) kann sich für den Fall eines schwarz-gelben Wahlsiegs bei der Bundestagswahl die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorstellen. ( ... )
Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) begrüßte im Gespräch mit DerWesten Althaus’ Vorschlag als „Schritt in die richtige Richtung“. Seine Stadt habe seit dem Jahr 1993 über 500 Millionen gen Osten überwiesen, Geld, das das hoch verschuldete Duisburg selbst dringend benötige und laut Sauerland „über Kredite“ aufbringen musste."
Quelle: WAZ – Der Westen v. 14.08.2009:
( http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/2009/8/14/news-129123014/detail.html )
Bezüglich der zukünftigen Ausgaben würde mich interessieren, wie Sie diese gewichten werden (Ausbau der Straßen vs. ÖPNV).
Seit mehr als 20 Jahren wartet Freiburgs größter Stadtteil St. Georgen (12.000 Einw.) auf eine Straßenbahn. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Gemeinderat und Mitglied des Aufsichtsrates der Freiburger Verkehrs-AG (VAG), Hansjörg Sandler, erklärte während einer Wahlveranstaltung, dass die “Stadtbahn St. Georgen“ “von der Planung bis zur Fertigstellung auf der Zeitschiene zwischen 2012 – 2015" vorgesehen sei. In wieweit könnten Sie dies unterstützen?
Für eine Antwort sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Edgar Haas
Ein Straßenbahnvorhaben in Freiburgs Stadtteil St. Georgen ist dem Bund bisher nicht bekannt. Für das in der Zuständigkeit des Bundes liegende Bundesprogramm für die Großvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach * 6 Abs 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) hat das Land Baden-Württemberg ein solches Vorhaben bislang nicht vorgeschlagen. Daher kann durch den Bund auch keine Stellungnahme zu dem genannten Straßenbahn-Vorhaben gegeben werden.
Zuständig für die planerische und konkrete Ausgestaltung vor Ort sind die Verkehrsbetriebe, die Städte und Gemeinden gemäß der kommunalen Planungshoheit. Der Bund ist dabei den Grundsätzen der kommunalen Planungshoheit gemäß Art. 28 GG verpflichtet.
Der Bund kann sich anteilig an der Finanzierung beteiligen, er kann jedoch keinen Einfluss auf die Planungen nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus