Frage an Peter Ramsauer von Franz S. bezüglich Verkehr
Betreff:A3
Die A3 bei Regensburg wird zum wahnsinn zwischen Rosenhof und Laaber,was wollen Sie dagegen unternehmen sowie die Ortschaft Nittendorf und Pollenried durch Lärm,besonders Pollenried da die A3 mitten durchs Dorf läuft. Es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung am Tag die reicht nicht aus.Als erstes müsste sie begrenzt werden auf 80 und das 24 Stunden sowie ein Lärmschutz gebaut werden.Fr Eichhorn befasste sich schon mal,leider ist sie nicht mehr im Bundestag.
Seidl Franz
Sehr geehrter Herr Seidl,
Herr Bundesminister Dr. Ramsauer dankt Ihnen für Ihre Frage vom 27.11.2009, in der Sie auf die Belastung der Anwohner durch die A 3 im Bereich Regensburg hinweisen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die späte Beantwortung bitte ich vor dem Hintergrund der Vielzahl der an Herrn Minister Dr. Ramsauer und das Bundesministerium insgesamt gerichteten Anfragen zu entschuldigen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Bereich der A 3 handelt es sich um eine bereits seit langem bestehende Straßenverbindung. Unterschieden werden muss bei der Beurteilung eines möglichen Lärmschutzes zwischen neuen und wesentlich geänderten Straßen, an denen gesetzliche Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zum Lärmschutz bestehen. Bei bestehenden Straßen hingegen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz. Für den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen gelten ? soweit keine Ausbauabsichten vorliegen ? die Grundsätze der Lärmsanierung, die keine gesetzlich vorgeschriebene, sondern eine freiwillige Leistung des Bundes darstellt.
Die Neu- und Ausbauabsichten des Bundes an Bundesfernstraßen sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dargestellt. Für den mit rd. 35.000 Kfz/24 h belasteten Abschnitt der A 3 zwischen Laaber und dem Autobahnkreuz Regensburg ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aktuell kein Ausbau ausgewiesen. Eine Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich von Nittendorf und Pollenried könnte also nur entsprechend der Vorgaben der Lärmsanierung erfolgen. Zuständig für die Klärung, inwieweit in diesem Bereich die Voraussetzungen für eventuelle Lärmsanierungsmaßnahmen entsprechend der Vorgaben der Lärmsanierung gegeben sind, ist die im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätige bayerische Straßenbauverwaltung. Diese hat mir auf meine diesbezügliche Anfrage mitgeteilt, dass die an der A 3 gelegenen Anwesen innerhalb dieses Bereichs bereits durch aktive bzw. passive Lärmschutzmaßnahmen geschützt sind. Dem entsprechend besteht derzeit für kein Anwesen im Bereich Nittendorf und Pollenried die Voraussetzung für weitere Lärmschutzmaßnahmen.
Der 6-streifige Ausbau des mit bis zu 75.000 Kfz/24 h wesentlich
stärker belasteten Abschnitts der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Projekt des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht ausgewiesen. Die bayerische Straßenbauverwaltung hat hier bereits die Ausbauplanungen aufgenommen.
Mit der baulichen Verwirklichung des 6-streifigen Ausbaues zwischen
dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof wird auch die Verwirklichung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der Vorgaben der Lärmvorsorge erfolgen.
Um den Lärmschutz im Bereich Nittendorf und Pollenried zu verbessern, schlagen Sie vor, die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auszuweiten.
Die Prüfung dieser Fragestellung ist bereits durch die bayerische Straßenbauverwaltung erfolgt, mit dem Ergebnis, dass für den Bereich Nittendorf und Pollenried sachlich und rechtlich die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen fehlen.
Dass ein „Mehr“ an Lärmschutz vor allem an den bereits seit langem bestehenden und zum Teil sehr dicht an der Wohnbebauung vorbeiführenden Bundesfernstraßen wünschenswert wäre, sehe auch ich so. Dem entsprechend ist die bayerische Straßenbauverwaltung aufgefordert und auch bestrebt, umgehend tätig zu werden, sobald sich aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlage die Möglichkeit für die Verwirklichung eines besseren Schutzes für die Anwohner an vielbelasteten Bundesautobahnen und Bundesstraßen ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer