Frage an Peter Ramsauer von Dittmar S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
Sie sind Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Laut heutigen Medienberichten soll der vom Abriss bedrohte Stuttgarter Hauptbahnhof nach Expertenmeinung Weltkulturerbe der UNESCO werden. Dem SWR liegt eine entsprechende Empfehlung von Mitgliedern des Internationalen Rates für Denkmalpflege (Icomos) vor, der die UNESCO in Fragen des Weltkulturerbes berät. Die Experten richten ihren Appell (den Antrag zu stellen, den Stuttgarter Hauptbahnhof ins Weltkulturerbe aufzunehmen) auch an Sie.
Wäre der Stuttgarter Hauptbahnhof Weltkulturerbe dürften die Seitenflügel nicht für das Bahnprojekt S 21 geopfert werden.
Laut heutigem Bericht des SWR-Fernsehen denkt die Landesregierung nicht daran, einen Antrag zu stellen. Schließlich könnte Stuttgart 21 so durch die Hintertür verhindert werden.
Als Reaktion der Landesregierung durfte Herr Innenminister Rech seine Meinung hierzu kund tun. Im SWR-Fernsehen war er heute abend mit folgenden Worten zu hören: "Die Idee ihn jetzt zum Weltkulturerbe zu machen halte ich nicht für besonders originell. Es ist durchsichtig, aus welchen Gründen das geschieht".
Meine Fragen hierzu:
Wie stehen Sie zum Appell des Internationalen Denkmalrates Iconomos, den Stuttgarter Hauptbahnhof in das Weltkulturerbe aufzunehmen?
Teilen Sie die Ansicht der Regierung von Baden-Württemberg, dass es richtig und verantwortbar ist, keinen Antrag bei der Unesco-Kommission zu stellen?
Teilen Sie die Ansicht des baden-württembergischen Innenministers Rech , dass der Appell lediglich durch S21-Gegner initiiert wurde, um das Bahnprojekt durch die Hintertür zu verhindern oder sehen Sie in dem Appell eine Empfehlung von internationalen u. hochkarätigen Experten?
Was werden Sie selbst u. Ihre Partei auf Bundesebene unternehmen, um den Stuttgarter Hauptbahnhof in den Rang eines Weltkulturerbes zu bringen und damit zu internationalem Ansehen zu verhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Dittmar Schock
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern möchte ich Ihnen heute den gewünschten Antwortbeitrag zu Stuttgart 21 zuleiten. Ihre Anfrage habe ich in der Anlage nochmals beigefügt.
Hier der Beitrag:
Stuttgart 21 mit der Umgestaltung des Knotens Stuttgart und der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs als Durchgangsbahnhof ist kein Projekt des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege, sondern ein unternehmerisch eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträgerin und Bauherrin. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, die Flughafen Stuttgart GmbH und der Regionalverband Stuttgart beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung, da das Projekt auch maßgeblich städtebaulichen Zielen dient. Das Vorhaben wurde von der DB AG mit Gesamtinvestitionskosten i.H.v. 3,076 Mrd. € kalkuliert.
Der Bund beteiligt sich an Stuttgart 21 finanziell mit einem Festbetrag i.H.v. von 563,8 Mio. €, der für die Einbindung des Bedarfsplanvorhabens Neubaustrecke Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart als *Sowieso-Kosten* erforderlich gewesen wäre. Die dafür erforderliche Finanzierungsvereinbarung wurde zwischen Bund und DB AG am 02.04.2009 unterzeichnet. Über den genannten Festbetrag hinaus übernimmt der Bund für Stuttgart 21 keine Kostensteigerungen. Die Bereitstellung der weiteren Finanzierungsmittel sowie die Finanzierung ggf. entstehender Mehrkosten sind in gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart, Flughafen Stuttgart GmbH und der DB AG geregelt. Zwischen den genannten Beteiligten gilt es auch, evtl. anfallende Mehrkosten über den zwischen ihnen bereits vereinbarten Risikoschirm zu decken.
Dem Bahnhofsneubau und der Umgestaltung des Knotens liegt das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes aus dem Jahr 1997 und die Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2005 zugrunde. Die gesamte Planung und Realisierung dieses Projekts wird von der DB AG im eigenen Interesse durchgeführt. Der Bund war und ist daran nicht beteiligt. Die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens umfassend erörtert und berücksichtigt. Die Beurteilung der städtebaulichen Ziele und Aspekte im Rahmen des Vorhabens Stuttgart 21 liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Auch die Beantragung zur Aufnahme des Bahnhofsgebäudes Stuttgarter Hauptbahnhof als Weltkulturerbe, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes und der Stadt.
Anfragen bzw. Einwändungen dazu und zu bautechnischen und städtebaulichen Gestaltungsfragen sowie Fragen zum Denkmalschutz im Zusammenhang mit dem Bahnhofsneubau sind daher direkt an die dafür jeweils Zuständigen - DB AG, Land Baden-Württemberg bzw. Stadt Stuttgart - zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr