(...) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträgerin und Bauherrin. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, die Flughafen Stuttgart GmbH und der Regionalverband Stuttgart beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung, da das Projekt auch maßgeblich städtebaulichen Zielen dient. (...)
(...) Bei operativen Entscheidungen und Maßnahmen der DB AG sind unmittelbare Einflussnahmen und Entscheidungen bezüglich Fragen der Geschäftsführung seitens des Eigentümers - unabhängig davon, ob es sich um den Bund oder einen Dritten handelt - grundsätzlich ausgeschlossen und nur ausnahmsweise im Rahmen der Hauptversammlung zulässig, wenn es der Vorstand verlangt (* 119 Abs. 2 Aktiengesetz). (...)
(...) Die aktuelle Kostenkalkulation der DB AG hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten i.H.v. 4.088 Mio. (...)
Sehr geehrter Herr Schulz,
(...) Die über die Knoteneinbindung hinausgehenden Bundesmittel für Stuttgart 21 sind Mittel nach BSchwAG * 8.2, deren Verwendung ausschließlich in der Verantwortung der Länder liegt. Darüber hinaus sind Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG eingeplant. Weiterhin werden Ersatzinvestitionen auf den bestehenden Strecken im Knoten Stuttgart mit Mitteln aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes finanziert. (...)