Frage an Peter Ramsauer von Stephan K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
sie haben bei vorangegangenen Beiträgen immer wieder betont, daß es sich bei Stuttgart 21 um ein Projekt der DB handelt.
Derzeit ist bei Stuttgart 21 eine Finanzierung bis 4,5 Milliarden und bei der mit Stuttgart 21 zwangsweise zu bauenden Neubaustrecke bis 2,1 Milliarden gesichert.
Bundesrechnungshof und unabhängige Gutachten gehen von weitaus höheren Kosten aus.
Ich möchte sie daher fragen, ob sie als verantwortlicher Minister sich dafür einsetzen werden, daß die Bahn hier auch in ihrer Verantwortung bleibt, d.h. Mehrkosten und Baurisiken trägt, indem sie die notwendigen Rückstellungen bildet bzw. Finanzmittel dafür einsetzt um den Bau zügig abzuschließen, wenn absehbar ist, daß die veranschlagte Summe nicht ausreicht.
Wie werden sie sicherstellen, daß es nicht zu einer Zwangssituation insbesondere für die Baden Württemberger Bürger kommt, wenn feststeht, daß zur Fertigstellung des Projektes mehrere Milliarden fehlen und die Bahn dafür nicht aufkommen kann oder möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Kelm
Sehr geehrter Herr Kelm,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen hiermit gerne antworte.
Die aktuelle Kostenkalkulation der DB AG hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten i.H.v. 4.088 Mio. ergeben. Darin sind neben Bau- und Planungskosten auch inflationsbedingte Kostensteigerungen der Zukunft enthalten. Der von der DB AG angesetzte Kostenrahmen von 4.500 Mio. € wird nicht erreicht und überschritten. Die Mehrkosten gegenüber den ursprünglich kalkulierten 3.076 Mio. werden über die bereits vereinbarte Risikovorsorge i.H.v. 1.450 Mio. ausgeglichen. Es verbleibt noch ein Risikoschirm von 438 Mio. Daraufhin ist die Entscheidung zugunsten Stuttgart 21 durch den Lenkungskreis am 10.12.2009 endgültig getroffen worden. Das Vorhaben wurde am 02.02.2010 offiziell begonnen.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. für das Projekt *Stuttgart 21* den Anteil, der für die Einbindung der NBS in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen - Ulm ab 2016 sicher.
Die Gesamtkosten für das Bedarfsplanvorhaben Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm betragen nach der bisherigen Kostenkalkulation mit Preis- und Planungsstand 2004 2.025 Mio. Üblicherweise werden für Projekte, für die der Bund Finanzierungsvereinbarungen abschließt, die zu diesem Zeitpunkt bekannten Ist-Kosten berücksichtigt. Es soll verhindert werden, dass Bundesmittel über einen längeren Zeitraum gebunden werden, die evtl. nicht benötigt werden. Eingetretene Kostenentwicklungen werden durch Anpassungsvereinbarungen zeitnah berücksichtigt.
Zusätzlich beteiligt sich das Land Baden-Württemberg mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss (BKZ) von 950 Mio. ab 2010 an der NBS. Damit wird die frühere Realisierung dieser Maßnahme ermöglicht. Die EU beteiligt sich ebenfalls im Rahmen des TEN-Förderprogramms bis 2013.
Es liegt somit im Interesse des Bundes, diese Maßnahme wie vorgesehen zu realisieren, da nur so die skizzierte Finanzierung gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer