(...) Oktober 1991 dem deutsch-polnischen Vertrag nicht zugestimmt, weil ich damals glaubte, es müssten zuvor alle noch offenen rechtlichen Fragen geklärt werden. (...) Diese meine Einschätzung betrachte ich heute rückblickend als falsch. (...)
(...) Bei ÖPP im Bereich der Bundesfernstraßen handelt es sich lediglich um eine neben der konventionellen Variante bestehende Beschaffungsalternative zur Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur, d. h. (...)
(...) Die von der FAA (die Federal Aviation Administration -FAA - ist die Bundesluftfahrtbehörde der USA) auf Anforderung der US-Streitkräfte durchgeführten Messflüge am Flugplatz Katterbach, stellen keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes dar. Im Zuge der Änderung des Luftverkehrsgesetztes durch das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. (...)
(...) Die primäre Zielsetzung der neuen B 50 ist die Herstellung einer leistungsfähigen Straßenverbindung für den raumübergreifenden, internationalen, überregionalen und überörtlichen Verkehr. Der Anteil der Fahrten, die den Startpunkt am Streckenanfang an der Nordsee und den Zielpunkt am Streckenende im Rhein-Main-Gebiet haben, spiegelt hierbei einen wichtigen Teilaspekt wieder. (...)
(...) Auch hier müssen die Arbeiten bei fließendem Verkehr abgewickelt werden. Allgemein gilt, dass bei Baumaßnahmen im Verkehrsraum stets die verkehrlichen Auswirkungen besonders berücksichtigt werden. Die zuständigen Bundesländer sind dabei angehalten, baustellenbedingte Verkehrsbehinderungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. (...)