Frage an Peter Ramsauer von Heide W. bezüglich Verkehr
Wiederholt haben wir versucht, Sie persönlich zu bitten, einen Baustopp für die B 50 neu samt Hochmoselübergang auszusprechen. Immer wider bekommen wir Antworten von Mitarbeitern Ihres Ministeriums, die uns detailliert die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die - was wir auch deutlich gemacht haben - zur Genüge kennen. Uns geht es - das betonen wir immer wieder - um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss - das sehen wir genau wie Adenauer - bei Bedarf jeden Tag neu nachgedacht werden können.
Daher an Sie als zuständigen Minister und Bundestagsabgeordneten die Frage:
Muss das objektiv zumindest in dieser Ausführung nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?
Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?
Eine "Aufmarschtrasse" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.
Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine so strukturierte Verbindung, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.
Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn, wann sagen Sie HALT?
Sehr geehrte Frau Weidemann,
über abgeordnetenwatch.de haben Sie sich zum Thema Hochmoselübergang an mich gewandt. Dazu möchte ich Ihnen gern antworten.
Die primäre Zielsetzung der neuen B 50 ist die Herstellung einer leistungsfähigen Straßenverbindung für den raumübergreifenden, internationalen, überregionalen und überörtlichen Verkehr. Der Anteil der Fahrten, die den Startpunkt am Streckenanfang an der Nordsee und den Zielpunkt am Streckenende im Rhein-Main-Gebiet haben, spiegelt hierbei einen wichtigen Teilaspekt wieder. Jedoch ist der Nutzen für die Verkehrsteilnehmer im Kernbereich der Gesamtstrecke - in Eifel und Hunsrück - besonders zu unterstreichen, denn dort wird der Großteil der Fahrten auf dem Streckenzug entweder beginnen oder enden. Im Auftrag der zuständigen Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz wurde in 2008/2009 die Verkehrsuntersuchung *B 50 Hunsrück-Eifel* zur Aktualisierung von Verkehrsdaten in der Region durch ein Ingenieurbüro erstellt, deren Erhebungen im Mai 2008 erfolgten. Darin wurden auch Fahrzeitberechnungen über den Hochmoselübergang durchgeführt und die zukünftige Routenwahl simuliert. Dabei flossen auch Parameter wie Verkehrsbelastung, Stauanfälligkeit, Steigungsverhältnisse etc. mit ein.
In der o. g. Verkehrsuntersuchung wurden auch für den lokalen Verkehr zwischen Wittlich und der Einmündung der B 50 auf die B 327 die Längen- und Zeitverhältnisse ermittelt: Für die heute ca. 30 km lange Strecke wird sich mit Fertigstellung der Neubaustrecke vom AK Wittlich bis zum Anschluss an die B 327 die Fahrzeit mehr als halbieren. Für den Lkw-Verkehr ergibt sich eine Zeiteinsparung in vergleichbarer Größenordnung.
Mit der Reduzierung von Strecke und Zeit sind auch Kraftstoff- und Immissionseinsparungen, insbesondere durch das Ausbleiben der bisherigen Talab- und Talaufstiege für den Fernverkehr, verbunden. Zugleich wird das regionale und lokale Verkehrsnetz entlastet. Die Wirkung der B 50neu reicht dabei über die unmittelbar an der B 50alt liegenden Ortschaften hinaus.
Sehr geehrte Frau Weidemann,
Der jetzigen baulichen Umsetzung des Hochmoselübergangs ist ein langer Planungs- und Rechtsweg vorangegangen, in dem laut Aussage der Auftragsverwaltung alle vorgetragenen Belange bereits umfassend behandelt und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden. Die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Projekts wurde 2008 durch die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die Bewertung auf der Grundlage der Verkehrsprognose, wie diese auch der gerade abgeschlossenen Bedarfsplanüberprüfung des Bundes zu Grunde lag, sowie der aktualisierten Kostenwerte ergab ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,8 für dieses Vorhaben.
Sehr geehrte Frau Weidemann, somit ist die Bauwürdigkeit weiterhin gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer