Frage an Peter Ramsauer von Werner K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
danke für Ihre Antwort vom 3. September.
Ich bitte Sie, mich noch über eine Formulierung in Ihrer Antwort aufzuklären:
Können Sie mir den Unterschied zwischen Bundesverwaltung und bundeseigener Verwaltung erklären?
Wie können Sie es Otto Normalverbraucher deutlich machen, dass überholungsbedürftige Verträge aus der Zeit des kalten Krieges (die uns bei Fragen der Stationierung der US-ARMY – auch wenn sie jetzt zu Gaststreitkräften mutiert sind - immer noch zur Anwendung kommen?
Ihr Hinweis, mich mit weiteren Fragen an das Bundesverteidigungsministerium zu wenden, das ist ein Schuß in den Ofen. Wie Sie dem Abgeordnetenwatch entnehmen können, werden Fragen an den Verteidigungsminister nur mit Standartantworten bedient ( siehe z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_karl_theodor_freiherr_von_und_zu_guttenberg-575-37619--f262601.html#q262601 )
Werner Kopper
PS:
Der Lear-Jet der FAA flog am 3. Sept. 2010 zwischen 17:35 und 18:00 Uhr mindestens viermal im Tiefflug unangekündigt über unsere Siedlung, der letzte zu tiefe Überflug direkt über mein Wohnhaus, dass leider genau unter dem "Leitstrahl" liegt und dessen Koordinaten dem Tower in Katterbach durchaus bekannt sind!!
Sehr geehrter Herr Kopper,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Flugbewegungen im Raum Katterbach. Hierzu möchte ich Ihnen gerne Folgendes erkläutern:
Die von der FAA (die Federal Aviation Administration -FAA - ist die Bundesluftfahrtbehörde der USA) auf Anforderung der US-Streitkräfte durchgeführten Messflüge am Flugplatz Katterbach, stellen keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes dar. Im Zuge der Änderung des Luftverkehrsgesetztes durch das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) stellen Flugvermessungsdienste nur noch Unterstützungsdienste für die Flugsicherung dar.
Gern möchte ich darauf verweisen, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) am 1. August 2009 die Luftverkehrsverwaltung nur noch in Bundesverwaltung und nicht mehr in bundeseigener Verwaltung geführt wird.
Unabhängig davon, richten sich die von der FAA durchgeführten Messflüge nach den stationierungsrechtlichen Regelungen des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. 1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBl. 1961 II S. 1183, 1218). Das Zusatzabkommen enthält dabei detaillierte Regelungen zu den wichtigsten Fragen der Stationierung in Deutschland. Insbesondere aus Art. 43 und 57 geht hervor, dass auch die von Ihnen angesprochenen Messflüge vom Recht des Aufenthalts mit umfasst sind.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Bereich haben, rege ich an, sich unmittelbar an das zuständige Bundesministerium der Verteidigung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer