(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema "Verkehrsdelikte im Ausland". Sie haben recht: Die Beantwortung zum Thema "Bußgeld im Ausland" fehlt noch. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: (...)
(...) Der Schlichterspruch zielt darauf, evtl Nachbesserungserfordernisse des Projektes Stuttgart 21 zu identifizieren, nicht auf einen späteren Termin zur Entscheidung über das Projekt. Ein weiterer Baustopp würde nach Angaben der DB AG deutliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich verursachen, was nicht im Sinne des Eigentümers sein kann. Die geänderte Planung zur Grundwasserentnahme bedarf einer Planänderung. (...)
(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)
(...) Die Bundesministerien sind an der inhaltlichen Festlegung der Flugrouten nicht beteiligt. Dem Bundesministerium der Justiz obliegt nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lediglich die Prüfung der Rechtsförmlichkeit der An- und Abflugverordnungen. (...)