Frage an Peter Ramsauer von Eberhard C. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
seit 10.3.2011 sind im Zusammenhang mit der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen, die im Oktober 2011 eröffnet werden soll, von der Deutschen Flugsicherung neue Flugrouten eingerichtet worden. Durch diese neuen Flugrouten sind sehr viele Menschen im Ballungsraum Rhein/Main von sehr störendem Fluglärm betroffen. Die Kompetenzen und Aussagen von Verkehrsministerium, Deutscher Flugsicherung, Flughafenbetreiber Fraport, Land Hessen (u.a. sogenanntes „Umwelthaus“), Stadt Frankfurt sind für den Bürger sind teilweise widersprüchlich und nicht transparent.
Ich frage Sie:
a) Wieso wurden die Bürger nicht vorher über diese Flugrouten-Änderungen informiert und mit einbezogen?
b) Wieso weigert sich die Deutsche Flugsicherung, die ja für die neuen Flugrouten zuständig ist, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen und den Bürgern Rede und Antwort zu stehen?
c) Können Sie Einfluss auf die Deutsche Flugsicherung nehmen und veranlassen, dass die Deutsche Flugsicherung an solchen Veranstaltungen teilnimmt, so z. B. am 20.6.2011 20:00 Uhr in Frankfurt am Main – Frankfurter Berg (nähere Auskünfte kann ich Ihnen gerne geben)?
Die Deutsche Flugsicherung GmbH befindet sich ja im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Verkehrsministerium. Insofern sind Sie doch der Verantwortliche, wenn es darum geht, dass die Deutsche Flugsicherung ihre Verweigerungshaltung gegenüber dem Bürger aufgibt. Ansonsten wäre es ja noch denkbar, dass das Verkehrsministerium als übergeordnete Behörde kompetente Vertreter schickt.
Mit der Bitte um schnelle Beantwortung der Fragen.
Vielen Dank im Voraus und
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
Arbeitsgruppe Lärmschutz – Bürgerverein Frankfurter Berg
Sehr geehrter Herr Centner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Informationen zu den am Flughafen Frankfurt neu eingerichteten Flugrouten. Gerne möchte ich Ihnen grundsätzlich antworten.
Die Festlegung von Flugrouten erfolgt nach Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und ist gesetzlich klar geregelt. Flugrouten werden - nach fachlicher Vorbereitung und Prüfung durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und nach Beratung durch die Fluglärmkommission - vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) durch Rechtsverordnung festgelegt und veröffentlicht.
Die Bundesministerien sind an der inhaltlichen Festlegung der Flugrouten nicht beteiligt. Dem Bundesministerium der Justiz obliegt nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lediglich die Prüfung der Rechtsförmlichkeit der An- und Abflugverordnungen.
Der Gesetzgeber hat mit den 29b Absatz 2 und 29 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) die Grundlage dafür geschaffen, dass bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm Rechnung getragen wird. Eine Beteiligung der Länder und der betroffenen Gemeinden ist durch die Fluglärmkommission ( 32b LuftVG) sichergestellt. Die Mitglieder der Kommission werden von der Genehmigungsbehörde des Landes berufen. Insofern ist dies das Gremium, in welchem die Vorschläge, die von den Fachexperten der bundeseigenen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erstellt wurden, zu beraten. An diesen Sitzungen nimmt die DFS regelmäßig als Gast teil. Festzustellen bleibt aber, dass um einen Verkehrsflughafen herum immer mit erheblicher Lärmbeeinträchtigung auch außerhalb der aufgezeigten Flugrouten gerechnet werden muss.
Sehr geehrter Herr Centner, abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassend hervorheben, dass sich das gesetzlich verankerte Verfahren der Flugroutenfestlegung, das seit Jahrzehnten an allen Flughäfen in Deutschland Anwendung findet, grundsätzlich bewährt hat. Eine Einflussnahme auf den gesetzlich verankerten Prozess kann es durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer