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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!

In Folge der Schlichtung zu dem umstrittenen Neubau des Bahnhofes in Stuttgart (S 21)
wurde ein Stresstest vereinbart, in welchem geklärt werden soll, ob der neue auf
8 Durchfahrtsgleise ausgelegte unterirdische Bahnhof bis zu 30% mehr der aktuellen Leistungskapazität des aktuellen Kopfbahnhofes mit 16 Endgleisen leisten kann.
Das Ergebnis dieses Testes wird auf den 14. Juli 2011 erwartet.

Ich verstehe den Stresstest als eine sehr wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Weiterbau gegebenenfalls Nicht-Weiterbau des benannten Großprojektes S 21.

Frage 1:

Wie sieht Ihre Meinung bezüglich der Funktion und des Aussagewertes des Stresstests aus?

In einem Akt gegenseitiger Rücksichtnahme bezogen auf das Ergebnis des Stresstests sowie der Klärung weiterer in der Schlichtung entstandener Fragen, scheint die Deutsche Bahn AG bis heute die Bauarbeiten an S 21 zumindest reduziert zu haben.

Aktuell am 12.06.2011 lässt jedoch die Deutsche Bahn AG weiterbauen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,768267,00.html

Frage 2:

Halten Sie das derartige Vorgehen der DB AG für sinnvoll?

Frage 3:

Oder könnte dieses Vorgehen nicht eher Vertrauensverluste in die Funktion der Schlichtung provozieren?

Frage 4:

Könnte dieses Vorgegen nicht den Verdacht begründen, dass das Ergebnis von dem benannten Stresstest feststand, bevor dieser begonnen wurde?

Frage 5:

Wie sehen Sie hier Ihre Funktion als Bundesverkehrsminister, angesichts der Tatsachen, dass der Bund...

- 100% Eigentümer der Deutschen Bahn AG ist

- als Projektpartner dieses Großprojektes auftritt

Die DB AG hat beantragt, die Grundwasserentnahme während des Baus auf 6,8 Millionen Kubikmeter gegenüber der ursprünglichen Planung quasi zu verdoppeln. Dieser Antrag erfordert eine neue Planfeststellung:

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82816/

Frage 6:

Ist der Weiterbau ohne diese neue Planfeststellung zulässig?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

Herr Minister Dr. Peter Ramsauer dankt für Ihre E-Mail, die Sie an Abgeordnetenwatch gesandt haben.

Ihre sechs Fragen werden in der Gesamtheit beantwortet. Die von der DB AG ermittelten Mehrkosten des NBS Wendlingen - Ulm werden derzeit vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Plausibilität geprüft. Nach den Angaben der DB AG sind die einzelnen Bauabschnitte und Gewerke mit Fortschritt der Planfeststellungsverfahren konkretisiert worden, so dass die zu erwartenden Bau- und Planungskosten auf dieser Grundlage präzise kalkuliert werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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Sehr geehrter Herr Schöller,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Projekt "Stuttgart 21", auf die ich Ihnen gerne im Zusammenhang antworte.

Eingangs möchte ich voranstellen, dass es sich bei Stuttgart 21 nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes handelt, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.

Im Herbst 2010 wurde zu Stuttgart 21 eine Schlichtung durchgeführt, die zu einem offenen und transparenten Austausch der Sachargumente zu dem Projekt beigetragen hat.

Im Ergebnis der Schlichtung wurde einvernehmlich vereinbart, das Projekt einem simulierten Stresstest zu unterziehen, der eine dreißigprozentige Steigerung in der Spitzenstunde vorsieht. Sollte diese Steigerung mit der bisherigen Konfiguration nicht erreicht werden, müssten ggf. Erweiterungen vorgenommen werden. Das Ergebnis des Stresstests wird durch die Firma SMA geprüft und soll danach vsl. im Juli veröffentlicht werden.

Ein Baustopp bis zum endgültigen Abschluss dieser Prüfung war nicht Bestandteil der Schlichtungsvereinbarungen. Der Schlichterspruch zielt darauf, evtl Nachbesserungserfordernisse des Projektes Stuttgart 21 zu identifizieren, nicht auf einen späteren Termin zur Entscheidung über das Projekt. Ein weiterer Baustopp würde nach Angaben der DB AG deutliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich verursachen, was nicht im Sinne des Eigentümers sein kann. Die geänderte Planung zur Grundwasserentnahme bedarf einer Planänderung. Der Planfeststellungsbeschluss in Gnze wird damit nicht in Frage gestellt.

Sehr geehrter Herr Schöller, ich hoffe, ich konnte Ihnen den derzeitigen Sachstand des Projekts nachvollziehbar darstellen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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