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Peter Ramsauer
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Peter Ramsauer von Friedrich S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

In Stuttgart steht die Bahn kurz vor der Vergabe sehr umfangreicher Aufträge. Offensichtlich fehlen aber in ganz zentralen Punkten noch Genehmigungen, und teilweise gibt es noch nicht einmal eine Planfeststellung: Wassermanagement, Dicke und Herstellungsverfahren von Tunnelröhren, Anbindung des Flughafens usw. (nur als Beispiele).

Meine Fragen: Liegen Ihnen als Eigentümer der Bahn sowie als oberstem politisch verantwortlichen Politiker alle zugehörigen Unterlagen vor? Können und werden Sie es verantworten, daß Herr Grube ohne Genehmigungen Aufträge für Hunderte von Millionen EUR (Steuergelder!) vergibt?

Mit ist bekannt, daß nach §87e des Grundgesetzes der Bund " gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, ... Rechnung getragen wird."

Das ist somit Ihre Aufgabe, oder täusche ich mich?

Wenn ja, könnten Sie bitte erläutern welche Aspekte des "Allgemeinwohls" von Ihnen berücksichtigt werden und wie?

Herzlichen Dank,
Friedrich Schuster

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schuster,

Sie haben sich mit o.g. Anliegen am 12.06.2011 sowohl an abgeordnetenwatch.de als auch am 12. Juni und 3. Juli 2011 an mein Bundestagsbüro gewandt. Auf Ihre Anfrage vom 12. Juni 2011 haben Sie am 13. Juli 2011 eine Antwort vom Bürgerservice meines Ministeriums erhalten.

Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen und Ihnen zum Sachverhalt in der Gesamtheit antworten.

Zunächst zur Frage, wer ist Eigentümer der Bahn?

Seit der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Bahnreform handelt es sich bei der DB AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen, welches den Regelungen des Aktiengesetzes unterworfen ist. Danach leitet der Vorstand der DB AG gem. 76 Abs. 1 Aktiengesetz das Unternehmen in eigener Verantwortung. Bei operativen Entscheidungen und Maßnahmen der DB AG sind unmittelbare Einflussnahmen und Entscheidungen bezüglich Fragen der Geschäftsführung seitens des Eigentümers - unabhängig davon, ob es sich um den Bund oder einen Dritten handelt- grundsätzlich ausgeschlossen und nur ausnahmsweise im Rahmen der Hauptversammlung zulässig, wenn es der Vorstand verlangt( 119 Abs. 2 Aktiengesetz).
Die Kontrolle der DB AG erfolgt im übrigen ausschließlich über den Aufsichtsrat, in dem der Bund durch seine Bundesvertreter vertreten ist, wobei gemäß 111 Abs. 4 5. 1 Aktiengesetz jedoch ein direkter Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens ebenfalls ausscheidet. Im Rahmen des aktienrechtlich Zulässigen nimmt der Bund über seine Vertreter im Aufsichtsrat der DB AG seine Kontrollmöglichkeiten jedoch vollumfänglich wahr.

Zum Thema Stuttgart 21 kann ich Ihnen nur grundsätzlich antworten:

Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.
Die aktuelle Kostenkalkulation der DB AG hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten i.H.v. 4.088 Mb, ergeben. Der Kostenrahmen von 4.526 Mb. wird nicht erreicht. Es verbleibt noch ein Risikoschirm von 438 Mb. .
Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass das Projekt gemeinsam mit der NBS Wendungen - Ulm realisiert wird und damit dem Gemeinwohl zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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