(...) 563,8 Mio. für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. (...)
(...) 1 StVO). Für Kleintransporter zwischen 2,8 und 3,5 t zGG gelten dagegen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie für Personenkraftwagen, d.h. sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren; auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (...)
(...) Der Einsatz von Lang-LKW darf nicht dazu führen, dass eine (Rück-) Verlagerung des Ladungsaufkommens von der Schiene auf die Straße erfolgt. Im Rahmen des Feldversuchs werden daher auch die Auswirkungen des Einsatzes längerer Fahrzeuge auf den Kombinierten Verkehr untersucht. (...)
(...) Auch Busfahrer im PNV-Busfahrerr unterliegen den Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Darüber hinaus müssen Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung eingehalten werden. (...)
(...) Grundsätzlich gehört die Mineralölsteuer und die Kfz-Steuer zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Die Einnahmen, auch die Kfz-Steuer seit Juli 2009, fließen in den Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden. Die Bereiche, aus denen der Staat seine Einnahmen bezieht, decken sich nicht mit den Bereichen, in denen Ausgaben notwendig werden. (...)