Frage an Peter Ramsauer von Michael v. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
auf die Anfrage zur von Ihnen vehement vorgebrachten Maut für PKWs erhielt ich von einem Mitglied des Ausschusses "Verkehr, Bau, Stadtentwicklung" (aus Ihrer Bundestagsfraktion) folgende Antwort: "Durch eine Zweckbindung für den Straßenbau und Straßenerhalt kann man ohne eine Maut mit den derzeit vorhandenen Einnahmen viel erreichen." Daraus resultiert die Frage: Was unternehmen Sie, damit zweckgebundene Steuereinnahmen endlich auch für den Straßenbau eingesetzt werden? Oder anders ausgedrückt, warum lassen Sie es zu, dass Steuereinnahmen fürs Verkehrswesen zweckentfremdet eingesetzt werden? Ein Einsatz Ihrerseits für einen zweckgebundenen Einsatz der Steuermittel wäre bedeutend sinnvoller als über eine Maut den Autofahrer noch weiter abzuzocken als es ohnehin schon der Fall ist - oder?
Mit besten Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer künftigen Pkw-Maut.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Verwendung von Steuereinnahmen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Richtig ist, dass es rund um das Auto Steuern gibt. Steuern sind Einnahmen für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Sie sind allerdings nicht zweckgebunden. Die nicht zweckgebundene Verwendung der Steuereinnahmen ergibt sich aus 3 (1) der Abgabenordnung, wonach Steuern Geldleistungen sind, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Grundsätzlich gehört die Mineralölsteuer und die Kfz-Steuer zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Die Einnahmen, auch die Kfz-Steuer seit Juli 2009, fließen in den Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden. Die Bereiche, aus denen der Staat seine Einnahmen bezieht, decken sich nicht mit den Bereichen, in denen Ausgaben notwendig werden. Deshalb dienen auch die "verkehrsspezifischen" Steuern (Mineralölsteuer/Kfz-Steuer), wie jede Steuer, der allgemeinen Erzielung von Staatseinnahmen und sind von vornherein nicht (allein) dazu bestimmt, die Ausgaben des Staates für Zwecke des Straßenbaus bzw. Erhaltungsmaßnahmen zu decken. Über die konkrete Verwendung der Steuereinnahmen entscheidet der Haushaltsgesetzgeber, der Deutsche Bundestag.
Um aus diesem Finanzierungsdilemma zu entkommen, ist es notwendig, die Infrastrukturfinanzierung neu auszurichten. Das Motto der kommenden Jahre lautet: Erhalt und Modernisierung gehen vor Neubau. Hier ist in der Vergangenheit am falschen Ende gespart worden. Das Versäumte muss dringend nachgeholt werden. Bei Aus- und Neubau müssen wir weg vom Wünsch-dir-was. Das heißt: Es werden künftig klare Prioritäten gesetzt. Wir werden dort investieren, wo der Bedarf am größten und der Nutzen am höchsten ist. Und schließlich müssen wir eine offene Debatte darüber führen, wie wir zusätzliche Mittel für Erhalt, Aus- und Neubau bekommen.
Ich möchte ergänzen, dass auf mein Drängen die Bundesregierung 1 Mrd. Euro zusätzlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in den Bundeshaushalt 2012 eingestellt hat und somit ein wichtiges Zeichen für die künftige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gesetzt wurde. Man hat erkannt, dass es bei der Verkehrsinfrastruktur eine strukturelle Unterfinanzierung gibt. Diese Maßnahme ist ein erster Schritt. Der große Nachholbedarf bleibt jedoch. Denn der Rückstau an Projekten, welche ich politisch geerbt habe, ist einfach zu gewaltig.
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
das Thema Pkw-Maut hat sich allerdings damit noch nicht erledigt, wir müssen auch weiter über die Finanzierung unserer Infrastruktur sprechen. Ich habe die Hoffnung, dass dieser einen Milliarde im nächsten Jahr weiteres Geld folgt. Denn der Investitionsbedarf im Verkehrsbereich liegt deutlich über einer zusätzlichen Milliarde. Ich werde auf Wunsch der Bundeskanzlerin bis zum Februar 2012 Finanzierungsvorschläge machen. Eine kassenwirksame Umsetzung einer Pkw-Maut wäre in dieser Legislatur allerdings schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer