Frage an Peter Ramsauer von Hans-Günter G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer,
in meinem Bekanntenkreis und sicher an so manchem Stammtisch wird Ihr Vorhaben einen Versuch auf deutschen Straßen mit Gigaliner, sprich Monster-LKW´s, zu starten, engagiert diskutiert. Die große Mehrheit spricht sich gegen dieses Vorhaben aus.
Ihr Argument, dass diese Riesenlaster mehr Ware transportieren können und somit weniger LKW´s auf den Straßen gebraucht werden, ist nicht einleuchtend, denn die Folgen Ihrer Argumentation haben Sie scheinbar völlig missachtet. Immer waren Verkehrsexperten der Meinung, dass man die Straßen und Autobahnen nur dadurch vom LKW-Verkehr entlasten kann, indem man mehr Ware auf die Schienen bringt.
Sollte Ihr Experiment trotz enger Kreisel und vieler schmalen Baustellen wider Erwarten erfolgreich sein (die Lobbyisten werden´s schon richten), dann werden die wenigen vernünftigen Spediteure die ihre Ware per Güterverkehr auf der Schiene transportieren ebenfalls wieder auf die Straße zurückkehren.
Was sind eigentlich die Kriterien eines solchen Experiments, die über Erfolg oder Misserfolg entscheide?
Sind es eventuell steigende Unfallzahlen?
Werden die Unfälle nach Toten, Verletzten und Sachschäden unterteilt und bewertet?
Sind es häufigere und längere Staus, die nach Kilometer oder nach Zeit der Auflösung bewertet werden?
Wie viel Monstrlaster werden auf welchen Streckenabschnitten eingesetzt?
... und kann ein solches Experiment einen "Ernstfall" simulieren, wenn man die Zahl der Gigaliner die kommen werden heute noch gar nicht kennt?
Wer ist eigentlich an solchen Experimenten interessiert?
Für eine ausführliche Antwort bedanke ich mich herzlich.
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Einführend möchte ich klarstellen: Es wird keinen Feldversuch mit "Gigalinern" geben. Diese Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 60 t haben aufgrund ihrer kinetischen Energie ein sehr hohes Gefahrenpotential, zudem sind aus infrastrukturellen Gründen keine höheren Gesamtgewichte und Achslasten möglich. Daher wird es auch keine höheren Belastungen auf Brücken und Fahrbahnen geben.
Es bleibt daher bei den derzeit gültigen Gewichtsgrenzen von 40 t (bzw. 44 t im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr), es werden lediglich längere Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 m getestet, um zu sehen, ob dadurch Fahrten und somit Emissionen eingespart und Verkehre reduziert werden können, insbesondere bei der Beförderung von Volumengütern. Dies würde helfen, Staus zu reduzieren und die Leichtigkeit des Verkehrs zu stärken.
Der Feldversuch untersucht die Chancen und Risiken des Einsatzes von Lang-LKW besonders mit Blick auf Umweltauswirkungen, Effizienzsteigerungen im Transport, Verkehrssicherheit und infrastrukturelle Auswirkungen.
Der Einsatz von Lang-LKW darf nicht dazu führen, dass eine (Rück-) Verlagerung des Ladungsaufkommens von der Schiene auf die Straße erfolgt. Im Rahmen des Feldversuchs werden daher auch die Auswirkungen des Einsatzes längerer Fahrzeuge auf den Kombinierten Verkehr untersucht.
Sehr geehrter Herr Glaser,
die Ausnahme-Verordnung und die Streckenliste, die von den Ländern auf ein Befahren mit Lang-Lkw hin geprüft wurde, wurden vom Kabinett gebilligt und werden zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Den genauen Anforderungskatalog an die eingesetzten Fahrzeuge und deren Fahrer bitte ich dieser zu entnehmen.
Ich kann Ihnen aber bereits einige Anforderungen mitteilen:
-Mindestens fünfjähriger ununterbrochener Besitz der Führerscheinklasse CE und mindestens fünfjährige Berufserfahrung im gewerblichen Straßengüter- oder Werkverkehr,
-Teilnahme an einem mindestens zweistündigen Einweisungslehrgang in das Fahrzeug durch den Hersteller,
-kein Transport von flüssigen Massengütern in Großtanks, kein Gefahrgut, keine lebenden Tiere und keine Güter, die freischwingend befestigt sind und aufgrund ihrer Masse die Fahrstabilität beeinträchtigen,
-verpflichtende Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),
-rückwärtige Kenntlichmachung durch ein Schild aus retroreflektierendem Material mit der Aufschrift Lang-Lkw,
-automatische Achslastüberwachung mit sinnfälliger Anzeige der Achslasten für die Achsen mit Luftfederung und des Gesamtgewichts,
-Kamera-System am Heck der Fahrzeugkombination sowie zugehöriger Monitor im Blickfeld des Fahrers für die Sicht nach hinten.
Die Einhaltung dieser und weiterer Voraussetzungen sowie die Einhaltung des 32d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nachzuweisen.
Sofern die Lkw-Fahrer alle Anforderungen erfüllen und dies durch die in der Ausnahme-Verordnung geforderten Nachweise belegen können, müssen sie sich an die BASt wenden, die sie im weiteren Verlauf wissenschaftlich begleiten wird. Dann können sie auf den Strecken, die der Ausnahme-Verordnung beigefügt sind, fahren.
Sehr geehrter Herr Glaser,
ich kann Ihnen versichern, dass die Verkehrssicherheit immer an erster
Stelle stehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer