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Peter Ramsauer
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Frage von Benni S. •

Frage an Peter Ramsauer von Benni S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

mich würde einmal interessieren warum es den Busunternehmen in Deutschland erlaubt ist, ihre Busfahrer im Linienverkehr ohne Fahrtenschreiber(Tachoscheibe) auf die Straße zu lassen. Ich bin seit Februar 2009 einer der vielen vom Arbeitsamt geförderten Besitzer des Führerscheins der Klasse D/D1 und bin schon für diverse Busunternehmen tätig gewesen. Aus Erfahrung kann ich viele negative Dinge zu diesem Beruf erwähnen, doch das wichtigste für mich ist die Klärung der Tatsache, dass Busfahrer im Linienverkehr sich kaputt arbeiten können, weil kein Mensch die genauen Arbeitszeiten kontrollieren kann. Ein Beispiel: Es ist Freitag um 5:30 Uhr morgens. Busfahrer Siekmann fährt los. Es ist 6:00 Uhr und Fahrgast Schmidt steigt ein und fährt zur Arbeit. Es ist mittlerweile 16:00 Uhr und Fahrgast Schmidt fährt wieder nach Hause. Busfahrer Siekmann fährt aber immer noch. Es ist 19:00 Uhr und Fahrgast Schmidt fährt mit seiner Freundin ins Kino. Busfahrer Siekmann fährt immer noch. Da man auch nicht im Busbetrieb wohnt, noch Anfahrt und Rückfahrt von/nach Hause dazu gerechnet und man hat locker einen Arbeitstag von bis zu 16 Stunden. Das mal 5 oder sogar mal 6 und man hat eine 80-96 Stunden Woche und das obwohl meines Wissens nach eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden gesetzlich nicht überschritten werden darf. Das ist alles nicht "Utopia", sondern die Tatsache in meinem täglichen Arbeitsleben bei meinem alten Arbeitgeber und leider auch bei meinem eventuell neuen Arbeitgeber. Warum darf das alles so sein? Wozu macht man eiigentlich so viele Prüfungen(IHK/TÜV)? Das bringt doch sowieso nichts. Wenn ich täglich bis zu 16 Stunden unterwegs bin, bin ich nicht nur eine Gefahr für mich selber, sondern auch für den Straßenverkehr und meinen Fahrgästen gegenüber. Da nutzt bei Übermüdung keine IHK/TÜV-Prüfung etwas. Mal ganz abgesehen davon, dass man für so eine "Qualifikation" und Busführerschein so um die 8000€ bezahlt.

Vielen Dank!

B.Siekmann

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Sehr geehrter Herr Siekmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie schildern einen Ihrer Arbeitstage als Busfahrer. Zu Ihrer Frage nach dem Einsatz eines Fahrtschreibers (Tachoscheibe) im Buslinienverkehr kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Auch Busfahrer im PNV-Busverkehr unterliegen den Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Darüber hinaus müssen Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung eingehalten werden. Für Linienverkehre mit einer Linienlänge bis 50 km bestehen besondere Regelungen ( 1 Abs. 3 Fahrpersonalverordnung).

Busse, die im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden, müssen mit einem Fahrtschreiber ausgestattet sein ( 57 a StVZO). Sofern ein EG-Kontrollgerät eingebaut ist, muss dieses betrieben werden. Es muss jedoch keine Fahrerkarte gesteckt werden ( 57 a Abs. 3 StVZO).

Sehr geehrter Herr Siekmann,
für die Überwachung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sind die Länder verantwortlich. Diese führen auch Betriebskontrollen durch. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Arbeitsschutzbehörde.

Die Anschrift lautet:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit
Pfarrstraße 3, 80538 München
Tel.: (089) 2184-0
Fax: (089) 2184-297, E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de

In den von Bund und Ländern gemeinsam erstellten "Hinweisen zu den Sozialvorschriften" finden Sie weitere Informationen. Der Abschnitt 7 beschäftigt sich mit Besonderheiten für den Linienverkehr bis 50 km Linienlänge. Die Hinweise sind beim Bundesamt für Güterverkehr veröffentlicht
http://www.bag.bund.de/cln_010/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Lenk-Ruhezeiten/lenk-ruhezeiten_node.html .

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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