
(...) Damit stehen den Ländern auch künftig ausreichend Mittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen und für qualitative Verbesserungen des ÖPNV zur Verfügung, die sie in eigener Verantwortung einsetzen müssen. Der Bund hat auf die Gestaltung des Verkehrsangebotes vor Ort keinen Einfluss. (...)