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Peter Ramsauer
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Frage von Winfried S. •

Frage an Peter Ramsauer von Winfried S. bezüglich Verkehr

Guten Tag,

ich erlebe täglich, dass auf den BAB von 18 - 6 Uhr offenbar ein rechtsfreier Raum existiert
- keine mobilen Blitzer
- keine Polizeistreifen
eine Verkehrsüberwachung findet nicht statt!
- Ich werde in Baustellenbereichen bedrängt Tempo 60
- ich werde rechts überholt
Tempobeschränkungen werden mißachtet, LKW Fahrer fahren zu dicht auf und scheren plötzlich aus.
Komisch dieses Verkehrsverhalten habe ich in F, NL und DK nicht feststellen können.
Sicherheit gibt es nur mit einer Verkehrsüberwachung, diese scheint von 18 -6 Uhr (aus Kosten und Personalgründen??) nicht zu existieren.
Was wollen Sie tun?

mfg
wschmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie den Mangel an Kontrollen auf den Autobahnen in der Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr kritisieren.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist für die Erarbeitung der Verkehrsregeln, d.h. für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) etc. zuständig. Die Einhaltung von Verkehrsregeln ist eine elementare Grundvoraussetzung für einen sicheren Straßenverkehr. Durch allgemeine Regeln wird das Verhalten Einzelner kalkulierbar.
Dies macht eine Orientierung der Verkehrsteilnehmer, zumal in komplexen Verkehrssituationen, erst möglich. Der Straßenverkehr zeichnet sich im Vergleich zu schienengebundenen Verkehren oder dem Luftverkehr durch ein hohes Maß an Individualität aus. Die Verkehrsaufgaben müssen hier nicht nur von einigen wenigen Fahrzeugführern, sondern von allen Verkehrsteilnehmern bewältigt werden.

Aus diesem Grund ist für eine sichere Verkehrsteilnahme die Befolgung von Regeln für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer unerlässlich.

Mehr Verkehrsdisziplin kann nicht allein durch eine spürbare Sanktion für einen aufgedeckten Verstoß erreicht werden, sondern es muss auch sichergestellt sein, dass insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen effektiv überwacht werden. Die Überwachung der Straßenverkehrsregeln ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) eine eigene Angelegenheit der Bundesländer. Das bedeutet, dass die zuständigen Länderbehörden, im Regelfall die Polizeien der Länder, in eigener Verantwortung darüber entscheiden, wo, wann und mit welchen technischen Hilfsmitteln Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei orientieren sie sich an den Gegebenheiten vor Ort, insbesondere an Unfallhäufungsstellen. Der Bund hat diesbezüglich weder Eingriffs- noch Weisungsrechte.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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