Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU
0 %
/ 17 Fragen beantwortet
Frage von Heiko A. •

Frage an Peter Ramsauer von Heiko A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
als Familienvater muss ich immer wieder erleben, das die ansich sinnvollen aber chronisch zu wenigen Elter-Kind-Parkplätze von Personen blockiert werden, die augenscheinlich kein Kind an Bord Ihres Fahrzeugs transportieren. Teilweise werden diese Parkplätze sogar von Leuten blockiert, da sie im Schatten gelegen sind und es auf einem normalen Parkplatz für den an Bord befindlichen Vierbeiner offensichtlich sehr schnell zu warm wird.

Meine Frage lautet daher:
Wann werden diese Eltern-Kind-Parkplätze in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und unberechtigtes Parken auf diesen mit einem ähnlich hohen Bußgeld geahndet, wie es bereits bei Behindertenparkplätzen der Fall ist? Damit würde die Politik mal etwas für die Familienfreundlichkeit in Deutschland tun, wovon alle Familien etwas hätten und das fast nichts kosten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Adams

Portrait von Peter Ramsauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Adams,

vielen Dank für Ihre Frage nach der Möglichkeit, "Eltern-Kind-Parkplätze" in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen. Die Einrichtung von "Eltern-Kind-Parkplätzen" auf privaten Parkflächen (z. B. vor Einkaufszentren) erfolgt vom Eigentümer aus Komfortgesichtspunkten, um einem gewissen Kundenkreis Vorteile zu gewähren.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist jedoch grundsätzlich privilegienfeindlich (Art. 3 GG). Besondere Bevorrechtigungen werden nur zum Zwecke des Nachteilsausgleichs aufgenommen. So im Fall der Einrichtung von sog. "Behindertenparkplätzen" oder zur Bevorrechtigung des Bewohnerparkens. Die Schaffung von besonderen Parkplätzen für einen anderen bestimmten Personenkreis wurde bereits mehrfach an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herangetragen. So etwa im Falle von "Seniorenparkplätzen" oder "Frauenparkplätzen". Aufgrund des hohen Parkdrucks im innerstädtischen Bereich kann die Vorhaltung von Parkraum im öffentlichen Straßenverkehr für einen bestimmten Personenkreis, die nicht dem Ausgleich von bestehenden Nachteilen dient, nicht vorgenommen werden.

Sehr geehrter Herr Adams,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Anlage von "Eltern-Kind-Parkplätzen" außerdem ein hohes Missbrauchsrisiko bietet, das die Überwachung erheblich erschweren würde. Es ist nämlich nicht ersichtlich, ob wirklich Eltern mit Kind den Parkplatz nutzen oder auch andere einzelnen Fahrzeugführer. So wären zum Beispiel die für die Überwachung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit gezwungen, auf die Rückkehr des Fahrzeugführers zu warten, um seine Berechtigung prüfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU