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Peter Ramsauer
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Frage von Heinz S. •

Frage an Peter Ramsauer von Heinz S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herrt Ramsauer!

Vor Schulen wird immer wieder überprüft ob die Fahrräder der Kinder richtig ausgestattet sind.Klingel,Licht,Reflektoren usw. Ist es richtig daß Rennräder im normalen Straßenverkehr keine Klingel,Reflektoren und Licht benötigen und warum. Wenn ja, wie soll ich meinen Enkeln erklären warum das so ist. Es kann doch keine Unterschiede der Sicherheit bei verschiedenen Rädern gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen Heinz Schricker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schricker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ausstattung von Rennrädern.

Es entspricht nicht den straßenverkehrsrechtlichen Regeln, wenn Rennräder ohne Klingel und Licht am Straßenverkehr teilnehmen.

Gemäß § 64a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Fahrräder und Schlitten mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig. Von dieser Vorschrift sind auch Rennräder nicht ausgenommen.

Weiterhin besteht für Fahrräder generell die Verpflichtung, diese mit fest angebrachten Beleuchtungseinrichtungen auszurüsten (§ 67 StVZO). Von dieser Verpflichtung sind Rennräder bis 11 kg Gewicht ausgenommen. Hierbei handelt es sich um eine technisch begründete Ausnahmeregelung. Die Befreiung der o.g. Rennräder von der Vorschrift der fest angebrachten Beleuchtungseinrichtungen wurde 1988 in die StVZO aufgenommen. Die amtliche Begründung enthält im Wesentlichen die Feststellung, dass mit den üblichen Lichtmaschinen die Rennreifen unverhältnismäßig stark geschädigt werden. Die seinerzeit eingeführte Gewichtsbeschränkung hatte den Zweck, dass nur Rennräder im oberen Preissegment, die zu Trainingszwecken und damit in der Regel bei Tageslicht benutzt wurden, von der für andere Fahrräder geltenden Ausrüstungspflicht zu befreien. Jedoch besteht für diese Rennräder eine Mitführpflicht für die Batteriebeleuchtung; diese ist bei schlechten Sichtverhältnissen fest am Fahrrad anzubringen und zu betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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