Frage von Wolfgang W. • 10.06.2013
Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
(...) Da der BKat für die Verwirklichung des Grundtatbestands bei fahrlässiger Begehung eine Geldbuße von 10 Euro vorsieht, wurde dies im BT-Kat-OWi entsprechend übernommen. Durch den Neuerlass der BKatV wurde das verbotswidrige Parken auf Bewohnerparkplätzen demnach nicht „billiger“ sondern erstmalig einheitlich geregelt. Die Höhe der Geldbuße von 10 Euro entspricht nur dem Grundtatbestand. (...)
(...) Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Frühzeitige, kontinuierliche und offene Bürgerbeteiligung ist das Fundament guter Planung. (...)