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Peter Ramsauer
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Frage von Guntram S. •

Frage an Peter Ramsauer von Guntram S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

seit vielen Jahren werden Verkehrsprojekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren unterzogen.
Dieser Prozess ist oft langwierig und führt in Einzelfällen zu regelrechten juristischen "Schlachten" an deren Ende dann ein scheinbar für alle Seiten unbefriedigender Kompromiss steht.

Wäre es denkbar, dass zukünftig die Regularien dahingehend geändert werden, dass Betroffene wie z. B. Umweltverbände oder Anwohner im Planungsprozess bereits konstruktiv eingebunden werden müssen, um eine planerische Lösung zu schaffen, die sich als Konsens der Betroffenen und des Verkehrsträges unter Beratung durch Experten ergibt?

Welchen Wert haben juristisch geführte Planfeststellungsverfahren, wenn am Ende jede Partei das Gefühl dabei hat, "unterlegen" zu sein bzw. einen "faulen Kompromiss" akzeptieren zu müssen?

Ließen sich die meisten Probleme im Verkehrsbereich nicht viel besser unter Federführung von Ingenieuren (konstruktiv denkenden Menschen) zu optimalen, d.h. Win-Win-Situationen führen?

Mit freundlichen Grüßen,
Guntram Seiss

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Seiss,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema Bürgerbeteiligung. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren eine Regelung zur Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Frühzeitige, kontinuierliche und offene Bürgerbeteiligung ist das Fundament guter Planung.

Dieser Leitgedanke liegt auch dem „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ zugrunde, das ich im November letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt habe. Mit dem Handbuch soll eine stärkere und frühere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger und damit auch eine größere Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben erreicht werden. Dabei geht es um kurzfristig anwendbare, praktische Maßnahmen wie z.B. stärkere Information über das Internet, Bürgerversammlungen oder Runde Tische. Da der gesetzliche Rahmen bereits auf jeder Planungsebene Bürgerbeteiligung vorsieht, halte ich weitere gesetzliche Regelungen für nicht zielführend. Sie würden Planungsverfahren durch neue Klagemöglichkeiten nur weiter verzögern und bei unstrittigen Projekten zu unnötiger Bürokratie führen.

Die formalen, gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Beteiligungsschritte halte ich für unverzichtbar, um rechtssichere Planungsergebnisse unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu erlangen. Dabei müssen alle Seiten bereit sein, Kompromisse zu akzeptieren. Die Entscheidungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sollten auf Grundlage fundierter Gutachten und unter Beachtung von Empfehlungen aus den vorgelagerten informellen Beteiligungsverfahren gefällt werden. Wie die bestehenden gesetzlichen Verfahren funktionieren und wie sie die Bürger besser erreichen können, ist ebenfalls Inhalt unseres Handbuches.

Auf der Internetseite meines Ministeriums finden Sie das Handbuch zum Herunterladen sowie weitere Informationen rund um das Thema Bürgerbeteiligung unter folgender Adresse:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/handbuch-buergerbeteiligung.html

Sollten Sie ein gedrucktes Exemplar des Handbuches bevorzugen, können Sie dies beim Bürgerservice meines Hauses kostenlos bestellen.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Das Ziel muss sein, eine Planungskultur zu schaffen, die sich auf allen Seiten und über alle Fachgebiete hinweg durch Aufrichtigkeit, Offenheit und ein lösungsorientiertes Miteinander auszeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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