Frage an Peter Ramsauer von Wolfgang W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
wegen der zur Zeit in den Medien kommunizierten Veränderungen der Strafen als Radfahrer habe ich einige Fragen an Sie. Selbst die Polizeibeamten, haben wenn ich einen Frage, immer verschiedene Auslegungen Parat.
1. Befahren eines Radweges entgegengesetzter Fahrtrichtung, wenn nur ein Radweg vorhanden ist.
Nach Anfrage bei meiner Polizeidienststelle, wurde mir Mitgeteilt, dass, ich diesen dann benutzen muss und darf. Im ZDF (Drehscheibe Deutschland) habe ich gerade einen Bericht gesehen, dass ich diesen nur Benutzen darf wenn ein Zusatzschild angebracht ist das anzeigt, dass dieser Radweg in beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.
2. Bürgersteige mit dem Zusatzschild "FREI" für Radfahrer
Muss ich diese nutzen, oder steht es mir frei diese zu benutzen, wobei ich, wegen nichtabgesenkter Bordsteinkanten, Unübersichtlichkeit, Fußgänger und sehr oft einen für die Felgen einen schlechten Belag haben, lieber die Straße nutze.
3. Befahren einer für Radfahrer freigegebenen Einbahnstraße entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Habe ich, wenn ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahre, Vorfahrt vor den Verkehrsteilnehmern die von links kommend die Straße kreuzen.
Auch in diesem Punkt habe ich bei der Polizei und im Internet bisher unterschiedliche Aussagen erhalten.
Ich würde mich freuen wenn , Sie mir Antworten und es zum Anlass nehmen, dafür zu Sorgen dass, die Polizei und Ordnungsämter dahingehend zu schulen.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Woestendiek