(...) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist entbehrlich geworden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand. Insbesondere die Vorschriften für die unterschiedliche Anwendungs- und Ausführungspraxis in den Ländern hatten sich erledigt. (...)
(...) Erschließungsbeiträge werden auf Grundlage der §§ 127 - 135 BauGB sowie den hiernach erlassenen Erschließungsbeitragssatzungen der jeweiligen Stadt/Gemeinde erhoben. Aufgrund der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Jahr 1994 ist die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der Erschließungsbeiträge allerdings auf die Länder übergegangen, die auch ansonsten für das Kommunalabgabenrecht zuständig sind (z. B. (...)
(...) Nun zum Stichowrt Nutzerfinanzierung: Mit der Einführung der streckenbezogenen Maut auf schwere Lkw im Jahr 2005 wurde eine Zweckbestimmung der Mauteinnahmen festgelegt. (...)