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Peter Preuß
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Frage von Martin H. •

Frage an Peter Preuß von Martin H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ihre Kollegen in Bayern beschäftigen Familienmitglieder z.B. Ehefrauen, Verlobte, Schwestern, Kinder und Neffen. Beschäftigen Sie in Ihren Büros / zahlen Sie Geld aus Steuermitteln an Verwandte oder Ehepartner?

Hochachtungsvoll

Hader-Sandmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hader-Sandmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Mai 2013 über www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich gerne wie folgt antworten möchte.

Gemäß dem Abgeordnetengesetz NRW stehen jedem Mitglied des Landtags Mittel für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung seiner parlamentarischen Arbeit zur Verfügung.
Laut den Richtlinien zum Abgeordnetengesetz NRW werden Aufwendungen, die anlässlich der Beschäftigung von Ehegatten, Ehegatten anderer Mitglieder des Landtags, eingetragenen Lebenspartnern und -partnerinnen, von Verschwägerten und von Verwandten ersten und zweiten Grades entstehen, nicht übernommen.

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an mich oder mein Landtagsbüro.

Mit freundlichen Grüßen

RA Peter Preuß MdL