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Frage von Jan L. •

Frage an Peter Preuß von Jan L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Preuß,

zu Beginn des Monats hat die Landesregierung die Informationen zur Impfpriorisierung der Gruppe 3 veröffentlicht. Während in den vergangenen zwölf Monaten fortlaufend darauf verwiesen wurde, dass man „die Schwächsten schützen“ müsse, lässt die Landesregierung in der Gruppe 3 nunmehr Personen mit den in der Impfverordnung genannten Vorerkrankungen zunächst außen vor.
Gerne würde ich näher erfahren, wie sich dieser Paradigmenwechsel erklärt und weshalb auf die sofortige Freigabe von Impfterminen auch für Vorerkrankte verzichtet wurde.

Vor wenigen Wochen konnten besonders gefährdete Berufsgruppen gegen eine Coronainfektion geimpft werden. Dabei kam entsprechend der Empfehlung der STIKO für Personen unter 60 Jahren grundsätzlich der Impfstoff von AstraZeneca zum Einsatz. Anspruch auf mRNA-Impfstoffe bestand dabei nicht. Nunmehr hat sich die STIKO-Empfehlung bekanntlich verändert. Gerne würde ich verstehen, weshalb man die vormalige Regelung nicht umkehrt und nunmehr die Personen über 60 Jahren grundsätzlich mit AstraZeneca impft und somit mehr mRNA-Impfstoffe für die U60-Gruppen zur Verfügung stellt und somit eine schnellere Durchimpfung ermöglicht.

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen!

Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen
Jan Linke

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Sehr geehrter Herr Linke,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Chronisch Kranke und andere Vorerkrankte der Priorisierungsgruppe 2 werden seit Anfang April von den Hausärztinnen und Hausärzten geimpft. Zudem erfolgt die Impfung dieser Personengruppe seit Anfang Mai ebenso in den Impfzentren. Auch Personen mit Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe 3 können sich in den Hausarztpraxen impfen lassen. Da der Impfstoff in den Arztpraxen noch sehr begrenzt zur Verfügung steht, impfen die Ärztinnen und Ärzte vornehmlich zunächst Patientinnen und Patienten aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sowie chronisch Erkrankte. Die Priorisierung nehmen die Hausärzte eigenverantwortlich vor.

Der Bund und die Länder haben Anfang Mai vereinbart, dass aus pragmatischen Gründen die Priorisierung für die Impfung mit AstraZeneca bundesweit aufgehoben wird. Der Impfstoff wird hauptsächlich für die Altersgruppe der über 60-Jährigen eingesetzt. Zudem kann er nun auch an alle jüngeren Impfwilligen in den Arztpraxen nach ärztlichem Ermessen und eingehender Beratung unabhängig von der Priorisierung verimpft werden.

Ab dem 7. Juni schließt sich Nordrhein-Westfalen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz an und wird die Impfpriorisierung komplett aufheben. Ab diesem Tag werden auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. In den Arztpraxen, auch den privatärztlichen Praxen, darf ab den 7. Juni in eigener Verantwortung geimpft werden. In den Impfzentren des Landes wird ebenfalls die Impfpriorisierung aufgehoben. Das Land behält sich aber vor, bestimmten Bevölkerungsgruppen ein Sonderimpfangebot zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Preuß