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Peter Preuß
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Frage von André H. •

Frage an Peter Preuß von André H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Preuß,

ich arbeite als Lehrer an einer Schule im Bergischen Land. Wir setzen seit März 2020 »Microsoft teams« sowohl zur kollegiumsinternen als auch schülerweiten Kommunikation ein. Außerdem werden Aufgaben darüber gestellt und Videokonferenzen durchgeführt.

Der Dienst ist von den Datenschutzbeauftragten der Länder als nicht datenschutzkonform angesehen worden. In Berlin wird es unter der »roten« Ampel gelistet. Mike Kuketz (Experte für IT-Sicherheit, kuketz-blog.de) übt deutliche Kritik, vor allem auch weil selbst die »versprochenen« Sicherheiten nicht umgesetzt werden. Auch meine eigenen Prüfungen zeigen, dass jeder Aufruf entgegen der uns versprochenen Leistung über 100 Verbindungen zu us-amerikanischen Servern aufbaut und Daten außerhalb der EU mindestens übertragen werden. Spätestens seit dem Fall des Privacy Shield Abkommens im Sommer letzten Jahres gibt es m.W.n. auch keine rechtliche Grundlage mehr für eine solche Nutzung eines nicht EU Unternehmens.

Dennoch wird der Dienst an unserer und vielen anderen Schule weiterhin eingesetzt.
- Wie stehen Sie zum Einsatz solcher Produkte, deren Anbieter nicht unter EU-Recht fallen, um schüler- und lehrerbezogene Daten zu verarbeiten?
- Sehen Sie Alternativen, die Schulen in NRW -möglichst sofort- umsetzen sollten?
- Welche Rechte haben Schüler*innen, aber auch Lehrer*innen, Ihrer Ansicht nach, wenn Sie einer solchen Verarbeitung ihrer Daten nicht zustimmen wollen oder können – müssen diese mit Benachteiligungen leben?

Mit freundlichen Grüßen
André Hilbig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Land NRW stellt den Schulen mit LOGINEO NRW eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform kostenlos zur Verfügung, die die schulischen Abläufe vereinfacht und den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Die Nutzerinnen und Nutzer von LOGINEO NRW können auf zahlreiche Anwendungen direkt zugreifen. Zur LOGINEO-Familie gehören zudem ein Lernmanagementsystem und ein Messenger. Seit dem 21.01.2021 steht den Schulen für die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts ein Videokonferenztool zur Verfügung. Die Funktion ist in den LOGINEO NRW Messenger integriert und kann von den Schulen online für die Nutzung freigeschaltet werden.

Wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW mitgeteilt hat, findet ein bundesländerübergreifendes Verfahren zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von Microsoft 365 statt. Eine abschließende bundesländerübergreifende Bewertung der Datenschutzbeauftragten in Abstimmung mit Microsoft liegt noch nicht vor.

Vor diesem Hintergrund musste die Landesbeauftragte daher die Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten innerhalb von Microsoft 365 aktuell als datenschutzrechtlich bedenklich einstufen. Es wird stattdessen vielmehr empfohlen, bei der Beschaffung und Nutzung von cloudbasierten Anwendungen auf das landesseitig zur Verfügung gestellte Angebot LOGINEO NRW zurückzugreifen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Preuß