Frage an Peter Preuß von Florian M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Preuß,
unter der schwarz-gelben Koalition hat Nordrhein-Westfalen (endlich - das müsste man hinzufügen) ein Nichtraucherschutzgesetz bekommen.
Ein Nichtraucherschutzgesetz allerdings, das diesen Namen kaum verdient, gibt es doch fast mehr Ausnahmen als Regeln.
De facto hat sich in der Gastronomie des Landes kaum etwas verändert. Mit der Möglichkeit der Einrichtung von so genannten "Raucherclubs" sind die Dämme gebrochen, das Gesetz wird massenhaft unterlaufen. Das Gesetzesziel wird nicht erreicht, die Gesundheit der Gäste, vor allem aber die Gesundheit der Beschäftigten in der Gastronomie wird definitiv nicht geschützt.
Werden Sie dafür eintreten, dass hier nachgebessert wird?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Max
Sehr geehrter Herr Max,
das Nichtraucherschutzgesetz enthält umfassende Regelungen, nicht nur für den Bereich der Gaststätten, auf den ich nun eingehe. Wir haben einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Beschäftigten und nichtrauchenden Gästen einerseits sowie der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit der Gastwirte andererseits geschaffen. Durch das Gesetz sind zahlreiche Verbesserungen eingetreten.
Für die von Ihnen benannten Probleme, die insbesondere kleine Gaststätten betreffen, sehe ich allerdings nicht den Gesetzgeber gefordert, sondern in erster Linie die örtlichen Aufsichtsbehörden. Letztlich geht es um ein verträgliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern, ohne dabei die wirtschaftliche Existenz der Kneipen zu gefährden. Diesem Ausgleich der Interessen sehe ich mich nach wie vor verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Preuß MdL