
(...) Maßgebend war dabei die Überlegung, dass es nicht ausreicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote haftbar zu machen, ihnen die Plattform zu entziehen oder einer verstärkten Strafverfolgung zu unterwerfen. Es geht vor allem darum, den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten zu erschweren und dadurch einer sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet entgegen zu wirken. Es ist deshalb viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind. (...)