Frage an Peter Lutz Engelmann von Uwe G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Engelmann,
üben Sie eine Nebentätigkeit aus? Wenn ja, können Sie dann überhaupt die Interessen Ihrer Wähler und Wählerinnen vertreten oder sind Sie nicht Ihrem Arbeitgeber mehr verpflichtet? Sollten Nebentätigkeiten der Politiker nicht zuerst durch den Bundestag genehmigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Herr Grobecker,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Da ich derzeit kein Abgeordneter bin, sondern lediglich Kandidat für den Deutschen Bundestag, kann ich auch keine Nebentätigkeit ausüben.
Sollte ich in den Deutschen Bundestag gewählt werden, würde das Abgeordnetenmandat unter Zurückstellung meiner bisherigen Haupttätigkeit für die Wahldauer meinen Hauptberuf darstellen.
Ich bin nicht grundsätzlich gegen sog. Nebentätigkeiten. Ich halte es für gut und richtig, dass Politiker und insb. Abgeordnete neben dem Politikbetrieb noch den unmittelbaren Kontakt zur Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt behalten.
Wichtig ist die Rangfolge: Das Abgeordnetenmandat geht jedem anderen Engagement vor. Und wichtig ist die Transparenz: Jedwede Nebentätigkeit muss beim Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und veröffentlicht werden, damit eine unmittelbare Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern erfolgen kann.
Von einer Genehmigung "durch den Bundestag" halte ich hingegen nichts. Das würde ja bedeuten, dass die Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit jede Nebentätigkeit der Oppositionspolitiker verbieten, sich selber aber jede Nebentätigkeit erlauben könnte.
Die Frage, ob neben dem Abgeordnetenmandat noch eine Nebentätigkeit ausgeübt werden kann, hängt in allererster Linie an dem einzelnen Abgeordneten selbst, dessen Leistungsbereitschaft und Einsatzmöglichkeit sowie der Art und dem Umfang der jeweiligen Nebentätigkeit. Durch die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht ist die öffentliche Kontrolle jederzeit sichergestellt.
Mit nettem Gruß
Peter L. Engelmann