Frage an Peter Jacoby von Peer K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Jacoby,
finden auch Sie, dass man alle Landesdatenschutzbeauftragten abschaffen sollte?
Mit freundlichen Grüßen
P. Karls
Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten steht nicht zur Disposition
Jeder Mensch hat das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Um dieses Recht zu schützen, bedarf es unter anderem des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Denn diese stehen für einen umfassenden und zeitgemäßen Datenschutz auf Bundes- bzw. Länderebene und erfüllen ihre kraft Gesetz übertragenen Aufgaben.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder überwachen in erster Linie die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen des Landes und beraten diese in Fragen des Datenschutzes.
Im Saarland ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) neben dem Datenschutz auch für die Informationsfreiheit zuständig.
Seit Juni 2011 führt die LfDI darüber hinaus auch die Datenschutzaufsicht über den nicht-öffentlichen Bereich.
Dadurch gibt es im Saarland nur noch eine Datenschutzkontrollstelle, die sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig ist und in der eine einheitliche datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle auf alle datenschutzrechtlichen Eingaben und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann.
Zukünftig befinden sich die Belange des Datenschutzes sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich somit in einer Hand. Dabei kann die LfDI Datenschutzaufgaben aus beiden Bereichen in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.
Die LfDI und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner und zentrale Anlaufstelle in allen Belangen rund um das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland. Dies macht es sowohl dem Bürger als auch den Verwaltungsstellen und den Betrieben einfacher, die notwendigen Informationen gebündelt an einer Stelle zu finden und erleichtert gleichzeitig einheitliche Vorgehensweisen bei notwendigen Kontrollen. Wir haben somit eine niedrigschwellige und bürgernahe Kontrollinstanz.
Die Ausgestaltung des Datenschutzes im Saarland ist vorbildlich und führt zu einer Stärkung des Datenschutzes. Die Bündelung von Kompetenzen in einem unabhängigen Datenschutzzentrum unter Führung eines LfDI steht daher nicht zur Disposition.