Frage von Hans-Jürgen R. • 28.07.2009
Frage an Peter Jacoby von Hans-Jürgen R. bezüglich Finanzen
Warum bekomme ich als Beifhilfeberechtigter nicht die Rechnungen meiner Tochter als Heilpraktikerin erstattet.
Warum muß ich z.B. Für Massagen in eine teure Praxis gehen??
Antwort von Peter Jacoby CDU • 30.07.2009
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme sind nicht beihilfefähig (§ 4 Abs. 8 BhVO). Diese Vorschrift wurde mehrfach durch das Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt (zuletzt: 3 K 512/09).