Frage von Hans-Jürgen R. • 28.07.2009
Frage an Peter Jacoby von Hans-Jürgen R. bezüglich Finanzen
Warum bekomme ich als Beifhilfeberechtigter nicht die Rechnungen meiner Tochter als Heilpraktikerin erstattet.
Warum muß ich z.B. Für Massagen in eine teure Praxis gehen??
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Antwort von Peter Jacoby CDU • 30.07.2009
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme sind nicht beihilfefähig (§ 4 Abs. 8 BhVO). Diese Vorschrift wurde mehrfach durch das Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt (zuletzt: 3 K 512/09).