Frage an Peter Hintze von Guido N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hintze,
ich bin seid 1992 als Beamter bei der Berufsfeuerwehr in Wuppertal tätig,als ich von der Diätenerhöhung unserer Abgeordneten gehört habe, bin ich fast aus dem Rettungswagen gefallen, sicherlich soll jeder Politiker für seine Arbeit vernünftig entlohnt werden, wenn er es dann auch verdient, andererseits darf man aber die Beamten nicht vergessen, die ganz am Ende der Besoldungsskala stehen, unsere Kommunalbeamten.
In den letzten Jahren haben sich unsere Gehälter immer weiter verringert, sei es durch Kürzungen von Urlaubstagen, geändertes Beihilferecht, Arbeitszeitverlängerung und die nicht unerheblichen Streichungen beim Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Ganz abgesehen davon ist es eine weitere Zumutung, dass man in der Regel 17 Jahre auf die erste Beförderung von A7 nach A8 warten muss, würde ich heute meinen Beruf, der mir sehr viel Freude bereitet, nochmals wählen können, würde ich mich anderweitig entscheiden, die Motivation wird unter den Kollegen immer schlechter und mit solchen Aktionen wie sie der Bundestag jetzt wieder für sich beschlossen hat bestimmt nicht besser,
mfg
Guido Nagel
Sehr geehrter Herr Nagel,
gerne möchte ich Ihre Anmerkungen zum Anlass nehmen, die Vorschläge zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung im einzelnen erläutern.
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundstages einen "Anspruch auf einen angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klargestellt, dass diese Entschädigung zwingende von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12 %.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf einen Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.
Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung zum 1. Januar 2009 wird die Orientierungsgröße (z.B. Bürgermeisterbesoldung) erreicht, jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Die Abgeordnetenentschädigung enthält keine solchen Sonderzahlungen. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.
Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, im Gegenzug zur Diätenerhöhung die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten abzusenken. So soll zum 1. Januar 2008 der Steigerungssatz der Altersversorgung um 16 % abgesenkt werden. Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf angemessene Entschädigung.
Die Bundestagsabgeordneten erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die Versorgungsform ist, die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik eingeführt wurde. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern. Private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.
Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3 % auf 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag gesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine derart lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40 % der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von zwölf Jahren erhält somit künftig 30 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.
Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") auf die Bundestagsabgeordneten wirkungsgleich übertragen.
Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis gleich hohe oder höhere Kosten verursachen würde.
Ich halte die vereinbarten Regelungen insgesamt für verantwortbar und auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit für angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze