Wie stehen Sie dazu, wenn von Lehrenden (Juristen) der Polizeihochschule NRW mit Ewigkeitsgarantie versehene Grundsätze der deutschen Verfassung in Zweifel gezogen werden?
Im Editorial der NJW 52/2021 äußerte Herr Treffer, Prof. an der oben genannten Hochschule, dass es im Rahmen von "mehr Demokratie wagen" möglich sein müsse, dass die Politik Entscheidungen der Justiz überstimmen kann.
Dies würde nicht nur gegen den mit Ewigkeitsgarantie (Art.20 Abs.4 GG) versehenen Grundsatz der Gewaltenteilung (Art.20 Abs.3 GG) verstoßen, sondern (bei einer Wahlbeteiligung von bestenfalls 66%) auch bedeuten, dass die hierfür ggf. notwendige, absolute Mehrheit bei höchstens 44% der wahlberechtigten Bevölkerung liegt - wobei Mitbürger mit ausländischem Paß wegen fehlender Wahlberechtigung immer ausgeschlossen wären.
Halten Sie die Vermittlung solchen Gedankengutes in Zeiten der Aufdeckung rechtsextremer Umtriebe bei der Polizei für ratsam?
Werden Polizisten (die auch als Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft fungieren - § 163 StPO) in NRW auch darin geschult, dass der EuGH (27.05.2019, Az.: C-508/18) diese wegen politischer Weisungen als rechtsstaatsfeindlich einstuft?