Frage an Peter Biesenbach von Frank H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Biesenbach,
wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?
Sehr geehrter Herr Hemelt,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie betrifft jedoch eine spezielle örtliche Angelegenheit, zu der mir alle näheren Einzelheiten nicht bekannt sind. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern kann, zumal Sie eine rechtlich fundierte Antwort erwarten. Bitte wenden sie sich an die für Ihre Stadt zuständige kommunale Aufsichtsbehörde und bitten Sie dort um die Prüfung. Da Rheine im Kreis Steinfurt liegt, ist dies der Landrat.
Mit allen guten Grüßen aus dem Bergischen Land.
Peter Biesenbach