Frage an Peter Biesenbach von Thorsten S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Biesenbach,
im Zusammenhang mit der "Corona"-Pandemie wurden sehr viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Eine wesentliche Maßnahme ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Nun gibt es jedoch Menschen, die aufgrund einer Panikstörung kein noch so dünne Tuch vor Mund und Nase vertragen können. Mir persönlich liegt ein Attest meiner Psychotherapeutin vor. Da bisher kein Leidensdruck bestand, weil ich nie etwas ähnliches tragen musste, beginne ich gerade erst mit der Therapie. Ich werde jedoch nicht in Geschäfte und Tankstellen gelassen, obwohl Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, dies auch nicht müssen. Ich wohne alleine und bin auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Wie sind in NRW die Regelungen zu verstehen? Werde ich nun aufgrund eines bisher irrelevanten psychischen Problems diskriminiert?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Stade