Frage an Peter Biesenbach von Andrea Martina H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Biesenbach,
im Rahmen eines Schlichtungsvorgangs nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §16), welches auch die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach angeht (wir erstatten erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Mißhandlung Schutzbefohlener § 225 1 StGB, Körperverletzung §§ 223, 229 StGB, unterlassene Hilfeleistung wegen Vertuschungs- Wegschauens- und Nichtaufklärungstaktik § 323c StGB, fehlender Aufsicht- und Heilbehandlung), fehlte unserer behinderten Tochter zu den Anhörungen am 22.09.2017 Amtsgericht Viersen und am 08.05.2018 vor dem Landgericht Mönchengladbach eine Kommunikationshilfe (Sprachcomputer) um ihre unklaren immer wiederkehrenden Verletzungen mitzuteilen Ist es möglich unserer Tochter selbstbestimmt frei und inklusiv eine adäquate Anhörung zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Familie
Simon und Andrea Martina H.