Frage an Peter Biesenbach von Markus T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Biesenbach.
In der Rheinischen Post vom 23.06.12 behaupten Sie das es bei Großeinsätzen der Polzei in NRW niemals zu übergriffen gekommen ist.
Gleichzeitig stellen Sie sich mit diesem "Argument" gegen die Kennzeichnung von Polizisten.
Zum ersten stellt sich mir die Frage woher Sie diese falsche Information haben, oder handelt es sich hierbei um eine vorsätzliche Lüge?
Ich selber bin Zeuge polizeilicher Übergriffe geworden!
Das die Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Trennung von Exekutive und Legeslative polizeiliche Straftaten nicht verfolgt ist allerdings richtig. Schon gar nicht, wenn diese Anzeigen gegen Unbekannt gestellt werden müssen, da die Polizisten NRW bisher bei Straftaten nicht identifiziert werden konnten.
Sich nun gegen eine Kennzeichungspflicht zu wenden mit obiger Begründung ist eine Verhöhnung der Opfer polizeilicher Übergriffe; meinen sie nicht?