Frage an Peter Biesenbach von Julia B. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Biesenbach,
warum haben Sie im Dezember 2009 mit den anderen Landtagsabgeordneten von CDU und FDP im Landtag der Änderung der Klimaschutzvorgaben im Landesentwicklungsgesetz zugestimmt, um das gerichtlich gestoppte Kohlekraftwerk in Datteln zu retten?
Ist Ihnen der Umweltschutzt nichts wert? Können sich die Bürger nicht mehr auf geltende Rechtlagen verlassen?
Julia Bachmann
Sehr geehrte Frau Bachmann,
der von Ihnen angesprochenen Änderung im Landesentwicklungsprogramm (LePro) habe ich zugestimmt, da das Gesetz nach fünfjähriger Laufzeit zur Überprüfung anstand und einer Verlängerung bedurfte. Im Rahmen der zweijährigen Verlängerung sind an zwei Stellen Veränderungen vorgenommen worden.
Diese Änderungen betrafen einerseits den Bereich des großflächigen Einzelhandels (S.g. Factory Outlet Center) und andererseits den Paragraphen 26 - Energiewirtschaft. In beiden Fällen waren in Folge jüngerer Rechtssprechung Anpassungen gegenüber dem alten Text notwendig.
Der von Ihnen angesprochene "§26 - Energiewirtschaft" enthielt in Absatz 2 auch Vorgaben zur vorrangigen Verwendung von Erneuerbaren Energien. An dieser Zielsetzung ändert sich jedoch durch die Novelle des LePro nichts, denn parallel zum LePro existiert der Landesentwicklungsplan (LEP). Dieser enthält im Energiekapitel inhaltlich identische Passagen zum Vorrang der Erneuerbaren und gilt verbindlich.
Dr. Susan Grotefels vom Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster führte hierzu im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zur Novelle wie folgt aus: "Zurzeit sind die juristischen Regelungen des LEP noch vorhanden. Wenn Sie diese mit denen des LEPro vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass es so ist, dass das LEP sogar weitaus konkreter ist das LEPro. Das LEPro legt nur allgemeine Ziele fest, und obwohl es als Gesetz verabschiedet ist, würde jeder eher auf die konkreteren Ziele im LEP zurückgreifen, die er bauleitplanerisch an die Ziele der Raumordnung anpassen müsste. Daher sähe ich es nicht als Regelungslücke an, wenn der § 26 LEPro gestrichen würde. Der LEP wäre schließlich weiterhin in Kraft."
Die Streichung des Paragraphen 26 haben wir lediglich vorgenommen, da der alte Paragraph auch den Vorrang heimischer Energieträger festschrieb und dies dem beschlossenen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau bis spätestens 2018 eindeutig widerspricht. Bereits seit dem Jahr 2003 wird mehr als die Hälfte der in Nordrhein-Westfalen verbrauchten Steinkohle importiert. Die Realität hat an dieser Stelle die planerischen Ziele überholt, entsprechend waren einzelne Anpassungen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Biesenbach