Peter Beuth
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Frage von Rani N. •

Bearbeitungszeit von Einbürgerungsanträgen im RP Darmstadt

Sehr geehrter Herr Beuth,
die Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge von Nicht-EU-Bürger*innen sind unerträglich lang geworden im RP Darmstadt. Obwohl laut Aussagen Ihrer Regierung die Kapazitäten für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen im Regierungspräsidium Darmstadt erhöht wurden, wird auf deren Website nach wie vor eine Bearbeitungszeit von 11-12 Monaten ab Versand durch die untere Verwaltungsbehörde genannt. Diese Kommunikation stammt aus dem August 2021. Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit? Und warum wird hier nicht Abhilfe geschaffen durch Arbeitsumverteilung mit anderen RP in Hessen? Im RP Gießen beispielsweise beträgt die Wartezeit lediglich 3 Monate. Eine bessere Kommunikation wäre wünschenswert.

Antwort von
CDU

Vielen Dank für Ihre Frage vom 20.04.2020, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:

Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage ( www.unserabgeordneter.de ), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth ), per E-Mail (p.beuth2@ltg.hessen.de) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei meinen vielen Veranstaltungen und Gesprächen in Hessen.

Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:

Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.