Frage an Peter Beuth von Hans R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Innenminister Beuth,
bitte beantworten Sie mir folgende Frage !
Bin ich mit dem normalen Personalausweis deutscher Staatsbürger,oder muß ich diese
durch Abstammung (Stammbaum)nachweisen und bei einem Amt beantragen,welches eigentlich für ausländische Mitbürger zuständig ist ?
Könnte ich mit dieser Legitimation vor einem internationalen Gerichtshof klagen,oder
werde ich dort ohne Begründung abgewiesen ?
Ich bitte um eine klare und ehrliche Antwort !
Im voraus herzlichen Dank !
Sehr geehrter Herr Rink,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22.12.2016, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:
Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.
Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage (www.unserabgeordneter.de), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth), per E-Mail (p.beuth2@ltg.hessen.de) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei einer Veranstaltungen oder einem Gesprächen in Idstein.
Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:
Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Beuth MdL