Peter Beuth
CDU
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Frage von Werner H. •

Inflationsausgleichsprämie und Nachzahlung der offenbar nicht verfassungskonformen Besoldung

Sehr geehrter Herr Beuth,

durch den Tarifabschluss der Länder TVL bekommen Beamtinnen und Beamte der Länder einen Inflationsausgleich ausgezahlt. In Hessen verweisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf den bestehenden Tarifvertrag anstatt hier zu handeln und früh ein Zeichen zu setzen. Des Weiteren ist das Bundesverfassungsgericht weiterhin in der Prüfung auf Grund der offenbar verfassungswidrigen Besoldungspolitik des Landes Hessen in den vergangenen Jahren. Hier wurde bereits nachgebessert, jedoch war hier noch niemals von einer Wiedergutmachung (Rückzahlung auf Grundlage der Verfassungswidrigkeit).

Wie stehen sie zu einer Inflationsausgleichsprämie für Hess. Beamtinnen und Beamten? Und wie stehen sie zu einer Rückzahlung nicht geleisteter Besoldungsansprüche nach dem urteil durch das Bundesverfassungsgericht?

Glauben sie, dass ihre Politik des "Aussitzens" und "Nichthandelns" ihnen einen Rückhalt bei ihren Beamtinnen und Beamten beschert?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre heutige Frage, die Sie über das Internetportal Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:

Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage ( www.unserabgeordneter.de ), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth ), per E-Mail (p.beuth2@ltg.hessen.de) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei meinen vielen Veranstaltungen und Gesprächen in Hessen.

Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:

Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Peter Beuth MdL