
(...) Das Bundesumweltministerium verfolgt die Wirkung der neuen Regelungen im EEG 2012 im Rahmen eines wissenschaftlichen Monitoring-Prozesses. Sollte sich dabei erweisen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Energiemais-Einsatzes nicht die gewünschte Wirkung entfalten, so kann auf Grundlage belastbarer Daten aus diesem Monitoring-Prozess gegebenenfalls über weitergehende Maßnahmen entschieden werden. (...)