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Frage von Ulf L. •

Frage an Peter Altmaier von Ulf L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,

Ihr Kollege Niebel hat gerade einen Vorstoss unternommen, um den Einsatz von landwirtschaftlichen Flächen zur Energiegewinnung mindestens einzuschränken.

Er beschränkt sich dabei auf ein Verbot von E10-Sprit.

M.E. ist ein mindestens ebenso grosses Problem, dass durch die Biogasgewinnung aus Mais - neben der damit verbundenen "Vermaisung" der Landschaft - ebenfalls Hunger produziert wird. (=> z.B. USA/Mexico)

Was gedenken Sie in diesen Zusammenhängen zu unternehmen?

Freundliche Grüsse

Ulf Lange

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail vom 16. August 2012.

Für die Bundesregierung hat die Erzeugung von Lebensmitteln Vorrang vor der Erzeugung von Bioenergie. Unter den zur Biogaserzeugung eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen aus der Landwirtschaft dominiert Maissilage, Körnermais spielt nur eine untergeordnete Rolle. Die Anbaufläche für Energiemais ist in den vergangenen Jahren infolge des Biogasbooms deutlich angestiegen. Um den weiteren Anstieg der Anbaufläche für Energiemais zu begrenzen, sind bereits bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die am 1. Januar 2012 in Kraft trat, Maßnahmen ergriffen worden.
- So wurde für Biogasanlagen, die ab 1. Januar 2012 in Betrieb genommen werden, ein so genannter "Maisdeckel" eingeführt. Danach besteht nur noch bis zu einer Obergrenze der Einsatzstoffe Mais und Getreide von max. 60 Masse-Prozent Anspruch auf die Einspeisevergütung nach EEG.
- Durch die grundlegend neugestaltete Vergütungsstruktur des EEG 2012 wird Biogasanlagenbetreibern der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen aber auch von ökologisch besonders vorteilhaften Energiepflanzen, die nicht zur Nutzungskonkurrenz beitragen, erleichtert. Auch dies trägt zur Begrenzung des Maiseinsatzes bei.
- Besondere Anreize wurden für die Biogaserzeugung aus Bioabfällen (§ 27 a) und aus Gülle (§ 27 b)geschaffen. Die Biogaserzeugung aus diesen Stoffen bindet keine Ackerflächen und trägt damit zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen bei.
- Zur Ausweitung des Energiemaisanbaus insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 hat auch beigetragen, dass das EEG 2009 in einigen Leistungsbereichen zu einer Überförderung von Biogasanlagen geführt hat. Wo eine derartige Überförderung bestand, wurde sie mit dem EEG 2012 zurückgenommen.
Da diese Änderungen erst am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind, lässt sich ihre Wirkung noch nicht abschließend beurteilen. Der Fachverband Biogas schätzt auf Grundlage einer Branchenbefragung, dass sich der Zubau 2012 gegenüber dem Jahr 2011 mehr als halbieren wird. Das Bundesumweltministerium verfolgt die Wirkung der neuen Regelungen im EEG 2012 im Rahmen eines wissenschaftlichen Monitoring-Prozesses. Sollte sich dabei erweisen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Energiemais-Einsatzes nicht die gewünschte Wirkung entfalten, so kann auf Grundlage belastbarer Daten aus diesem Monitoring-Prozess gegebenenfalls über weitergehende Maßnahmen entschieden werden.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB