Frage an Peter Altmaier von Peter B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Minister,
Sie haben der unterirdischen CO2-Lagerung eine Absage erteilt und dies mit dem Widerstand der Bevölkerung begründet.
Auch gegen das Fracking-Verfahren zur Gewinnung von Schiefer-Gas gibt es einen breiten Unwillen in der Bevölkerung. Was halten Sie von diesem Verfahren? Soll es ein Verbot oder wenigstens ein Moratorium geben, bis die Unbedenklichkeit zweifelsfrei bewiesen ist?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Hochachtungsvoll
Dr. Peter Burkert
Sehr geehrter Herr Burkert,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking-Verfahren. Mehrere Anfragen haben mich diesbezüglich erreicht. Gerne teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sind bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen mit Hilfe der Fracking-Technologie noch nicht alle Risiken restlos aufgeklärt. Sowohl bei der Aufsuchung als auch bei der Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen können Belastungen vor allem für das Grundwasser oder die Trinkwassergewinnung - zum Beispiel durch Eindringen von Schadstoffen aus der Frac-Flüssigkeit oder durch die Entsorgung des mit Schadstoffen und zum Teil auch radioaktiv belasteten Flowbacks (zurück geförderte Frac-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser) - nicht sicher ausgeschlossen werden.
Die Wissensdefizite sollen mit Hilfe einer Studie im Auftrag des BMU so schnell wie möglich beseitigt werden. Es sollen ausreichend wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse vorgelegt werden, um den notwendigen Handlungsbedarf auf Bundesebene aufzuzeigen und abgesicherte Entscheidungen zu ermöglichen. Ergebnisse werden im Laufe dieses Sommers vorliegen. Auch vom Land Nordrhein – Westfalen wurde ein Gutachten zum Fracking in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse ebenfalls noch im Sommer dieses Jahres vorliegen und zur Entscheidungsfindung beitragen sollen.
So lange es noch offene Fragen gibt, empfiehlt das BMU auf Genehmigungen für das Fracking bei der Suche nach Gas aus unkonventionellen Vorkommen zu verzichten. In besonders sensiblen Gebieten, wie zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten wäre ein genereller Verzicht auf Bohrungen nach unkonventionellen Erdgasvorkommen anzuraten. Die Prüfung und Genehmigungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Gasvorkommen unterliegen dem Bergrecht. Die Genehmigungen für entsprechende Bohrungen einschließlich des Chemikalieneinsatzes werden im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Situation von den zuständigen Bergbehörden der Länder unter Beteiligung der Wasserbehörden erteilt.
Im November dieses Jahres wird das BMU in einem internationalen Workshop die von ihm in Auftrag gegebene Studie vorstellen und über Schlussfolgerungen diskutieren. Wir streben eine Regelung an, die bei Fracking-Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ausschließt und im Übrigen eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der Umweltverträglichkeit gewährleistet.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB