Frage an Peter Altmaier von Philipp N. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Altmaier,
was halten Sie von der Idee, die Mittelständler nur unter der Bedingung von der EEG-Umlage zu befreien, wenn diese sich verpflichten, flexibel den Strom zu beziehen.
So könnte man diese Unternehmen verpflichten, den Strom besonders in den Momenten zu beziehen, in denen ansonsten beispielsweise Windkrafträder abzuschalten wären.
Dann wäre eine solche Befreiung auch dem Bürger zu vermitteln - das Unternehmen hat ja einen Kompromiss einzugehen.
Mit besten Grüßen
Philipp Neuhaus
Sehr geehrter Herr Neuhaus,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Flexibilisierung der Nachfrage", die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Durch die vermehrte Stromerzeugung aus dargebotsabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne resultiert, dass Stromangebot und Stromverbrauch sich zeitlich nicht entsprechen. Daher sind Flexibilisierungsmaßnahmen - wie sie ja von Ihnen angesprochen werden - wichtig, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen.
In der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD-Sektor) besteht zweifellos Flexibilisierungspotenzial durch Lastverschiebung. Eine Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) von der EEG-Umlage als Gegenleistung für Lastverschiebung ist jedoch in verschiedener Hinsicht problematisch:
Zunächst einmal sollte es das Ziel sein, die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf so viele Schultern wie möglich zu verteilen. Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen ist notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen nicht zu gefährden. Über die bestehenden Regelungen hinaus sollten Befreiungen so weit wie möglich vermieden werden, da jede Befreiung zu einer Erhöhung der Umlage für alle nicht Befreiten führt.
Auch ist das Potenzial für Lastverschiebungen sehr ungleich verteilt und insbesondere nicht von der Unternehmensgröße, sondern vielmehr von der Art der vorliegenden Produktionsprozesse abhängig. Eine Umlagebefreiung auf dieser Basis würde die Unternehmen daher sehr ungleich behandeln.
Einfacher und effizienter können Lastverschiebungspotenziale über Marktprozesse in die Optimierung des Stromsystems eingebunden werden. Große Nachfrager bieten schon heute gegen Erhalt einer Entschädigungszahlung eine Ausweitung oder Einschränkung ihres Strombezugs an, um das Netz zu stabilisieren.
Gleichwohl gibt es im gesamten Stromversorgungssystem noch große Flexibilisierungspotenziale, die es zu erschließen gilt. Hieran arbeitet die Bundesregierung intensiv.
Ich hoffe, diese Ausführungen beantworten Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB