![Paul Ziemiak Portrait von Paul Ziemiak](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kandidatenfotopaulziemiak-1.jpg?itok=Wk78f0uV)
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Steffen Böttcher
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
Die Covid-19 Pandemie, die Wiederkehr des Krieges in Europa und die damit verbundene Inflation sorgen für besondere Umstände bezüglich der Energiepolitik.
Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen ist die Aufgabe der Justiz und der Behörden, die wir als Gesetzgeber gut ausstatten und sensibilisieren müssen.
ich unterstütze den Antrag der Union, der als einziger einen flexiblen Mechanismus im Kampf gegen die Pandemie bietet.
Es handelt sich um eine souveräne innerstaatliche Entscheidung der ukrainischen Regierung, die ich nicht kommentiere.