Wann endlich startet der Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre Scholz/Warburg
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
bereits am 20.04.23 wurde der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz/Warburg im Bundestag debattiert und wie üblich zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.,
1. Existiert ein vom Sekretariat des Geschäftsordnungsausschusses erstelltes Gutachten mit dem Schluss, dass die von der SPD angeführten rechtlichen Bedenken unbegründet sind ?
2. Wann nimmt der Untersuchungsausschuß, im demokratischen Sinne von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, endlich seine Arbeit auf?
Setzen Sie sich, für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit und für einen Ausschußbeginn noch vor der Sommerpause ein?
3. Sollten Wähler:innen erfahren, ob die Vorwürfe gegen Scholz berechtigt oder unberechtigt sind und ob vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden? Oder soll etwas vertuscht werden?
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Als Abgeordneter aus Nordrhein-Westfalen steht Paul Ziemiak selbstverständlich für Transparenz von Mandatsträgern und insbesondere von öffentlichen Amtsträgern. Auch als Hamburger Bürgermeister war Herr Scholz ein solcher Mandatsträger, da er in einer allgemeinen Wahl gewählt wurde. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, für einen schnellstmöglichen Beginn des Untersuchungsausschusses ein. Wir dürfen Sie daran erinnern, dass der Untersuchungsausschuss von der Union gefordert wurde. Diese Affäre um Bundeskanzler Scholz muss schnellstmöglich aufgearbeitet und untersucht werden.
Hinsichtlich Ihrer konkreten frage bemerkt laut Handelsblatt ein Rechtsgutachten für den Geschäftsordnungsausschuss: "Eine Kontrolle des Handelns von Landesbehörden durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Bundestages ist verfassungsrechtlich nicht von vornerein ausgeschlossen" (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cum-ex-skandal-steuer-untersuchungsausschuss-gegen-scholz-wohl-rechtens/29144310.html). Dies sei laut Verfasser des Rechtsgutachtens möglich. In dieser Affäre gehe es um den Vollzug von Steuerrecht des Bundes. Die Länder arbeiteten lediglich als "verlängerter Arm" der Bundestagsverwaltung. Somit schlagen mögliche rechtliche Bedenken der SPD aus unserer Sicht nicht so weit durch, dass dadurch die Arbeit eines Untersuchungsausschusses ernsthaft gefährdet wäre. Selbstverständlich setzt sich Herr Ziemiak dafür ein, dass die Tatsachen aufgeklärt werden.
Letztlich müssen Sie die Frage des Vertuschens an das Bundeskanzleramt direkt stellen, da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich, im Gegenteil, um eine schnellstmögliche Transparenz in dieser Affäre bemüht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak