Welche Partei verhindert die die Revision des BeamtVG an die heutige Realität ? Wie lange noch soll das antiquierte BeamtVG eine stetig zunehmende gesellschaftliche Ungerechtigkeit absichern?
Grundlage der Beamtenversorgung sind die in Art. 33(5) GG verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese verpflichten den Dienstherrn unter anderem, der Beamtin oder dem Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Was angemessen bedeutet steht NICHT im GG!
Was konkret "angemessen" sein soll sagt das antiquierte BeamtVG.
Die Versorgung der Beamten wurde einst üppig festgelegt, erklärt mit deren weit geringerem Einkommen als in der freien Wirtschaft und einer Staatstreue. Heute kann von einem Einkommensabstand keine Rede mehr sein, Beamte sind längst dem ÖD gleichgestellt.
Auch mit der Staatstreue ist nichts mehr erklärbar, da diese in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben abverlangt werden sollte.
Wieso wird die, heute sehr ungerechte, üppig Versorgung der Beamten, vor allen der Pensionäre , nicht endlich der Realität in Deutschland angepasst? Welche Partei verhindert das?

Sehr geehrter Herr W.,
aus dem Beamtenverhältnis ergibt sich eine besondere Verpflichtung zur Staatstreue, welche für jede Person, die für eine Institution der Bundesrepublik Deutschland arbeitet, eine notwendige Voraussetzung für die Anstellung und Bezahlung auf Kosten der Steuerzahler ist.
Diese Staatstreue ist dementsprechend monetär zu vergüten. Denn ohne die Beamten kann ein Staat nicht funktionieren.
Dennoch weisen sie richtigerweise darauf hin, dass der Gesetzgeber in einer ständigen Rechtfertigungspflicht gegenüber den Steuerzahlern steht, vor denen die Vergütung von Beamten im Verhältnis zu den Steuerzahlern gerechtfertigt werden muss.
Daher sollte sichergestellt werden, dass die Verwaltungs- und Personalstrukturen von Bundesbehörden möglichst effizient und kostensschonend sind.
Mit freundlichen Grüßen
Team Paul Ziemiak